18.10.2012, 17:30
Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der SE,
wer hat noch nicht, wer will noch mal?
Heute wende ich mich an Sie mit einer Bitte, bei der Sie alle, was selten genug ist, uns in Stuttgart gegen $21 nicht nur mit Solidarität, sondern konkret in einer sehr wichtigen Sache unterstützen können! Denn auch Sie können Einspruch erheben gegen den 7. Planänderungsantrag – sofern Sie deutlich machen, inwieweit Sie sich von dieser Planänderung (Stichwort Grundwassermanagement) unmittelbar betroffen fühlen. (Unter www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1341842/index.html finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Informationen zum Planänderungsverfahren.)
Das sind nicht nur diejenigen, die die geplante Grundwasserabsenkung und Infiltration (Wiedereinpumpen von Wasser) beeinträchtigt, weil sie Anlieger/-in, Eigentümer/-in oder Mieter/-in einer Immobilie im entsprechenden Areal sind. Es sind wir alle, die sich in dem von der Planänderung betroffenen Abschnitt in irgendeiner Weise aufhalten (können/werden) – egal ob aus Stuttgart oder von auswärts, ob beruflich oder privat, ob als Steuerzahler/-in, als Parkbesucher/-in, als Nutzer/-in des Stuttgarter Bahnhofs oder der Mineral- und Kurbäder!
Das Ganze braucht Sie aufgrund der entsprechenden Vorarbeiten nicht mehr als 20 Minuten kosten, wenn Sie die angegebenen Schritte gehen. (Wer Spaß & Freude daran findet, kann auch weitere Einwendungen zu anderen Aspekten einreichen!)
Damit die Verwaltung die Flut (? - !) der Einsprüche nicht über den gesamten Einspruchszeitraum hinweg gemütlich abarbeiten kann, ist es am besten, die Einsprüche erst kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist massenweise einzureichen. Und das ist JETZT, denn die Eingangsfrist (nicht: Datum des Poststempels!) endet am
23. Oktober 2012 um 24.00 Uhr.
Der Einspruch muss schriftlich und unterschrieben sein und per Briefpost oder Fax fristgerecht zugestellt werden. Schreiben Sie also gleich heute, und versenden Sie es spätestens morgen! Und so geht’s:
Schritt 1.
Begründen Sie Ihre Einsprüche gegen die geplanten Planänderungen möglichst vielfältig und individuell.
Verwenden Sie entweder die Vorschläge zur Begründung hier: www.bei-abriss-aufstand.de/2012/10/01/mitmach-aktion-einspruch-gegen-erhohung-der-grundwassermenge/. Oder nehmen Sie die zwei Mustereinsprüche hier: www.kopfbahnhof-21.de/.
Sie können die Textpassagen anders anordnen oder eigene Gründe hinzufügen. Fügen Sie diese zu einem Einspruch zusammen,
Schritt 2.
Argumentieren Sie aus ihrer persönlichen Betroffenheit, Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Beispieltexte zur Inspiration, Tipps, Fragen & Antworten dafür gibt’s hier: www.parkschuetzer.de/diskussionen/aktionen/themen/1821; eine Version zur „geologischen Truppenbetreuung“ von Dr. Ralf Laternser hier: www.geologie21.de/archiv-geologie21/116.html
Schritt 3.
Übermitteln Sie bis 23.10. Ihren Einspruch unterschrieben an diese Adresse:
Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur
Postfach 800709
70507 Stuttgart
Postalisch gerne per Einschreiben.
Oder per Fax: 07 11-9 04-1 24 90
Oder persönlich abgeben: Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen (www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1065622/index.html).
Fertig!!!
Ein kleiner Einspruch für Sie, ein großer Dienst für uns! Wir bleiben dran, versprochen.
Das war’s für heute, bald kommt mehr (Stichwort Petitionsübergabe – ja, an diesem extradicken Brett bohre ich weiterhin beharrlich!).
Herzlichsten Dank und ebensolche Grüße sendet
Ulrike Braun
Bin gespannt, ob diese Mail mal vollständig ankommt …
Und nicht vergessen: Wer keine oP-Mails bekommt, soll sich hier melden: kontakt@stuttgarter-erklaerung.de