Sport

Streichung der "2-Meter-Regel" einschl. entspr. Bußgeldbestimmung im Waldgesetz Baden-Württemberg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag

58.210 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

58.210 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

26.08.2013, 16:41

Die genannten Verebände haben sich dem in der Petition formulierten Protest als Träger angeschlossen
Neuer Petitionstext: Diese Petition wird von dem gemeinschaftlichen Willen der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB), des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), des Badischen Radsportverbandes (BRV) und des Württemberischen Radsportverbandes (WRSV) getragen.

Ziel:

In §37 Abs.3 Satz 2 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG) "Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfade" ist die Passage "das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie" ersatzlos zu streichen, ebenso dto. §83 Abs.2 Nr.1 (Bußgeld), soweit er sich auf die zu streichende Textpassage bezieht.

Die Petiton verfolgt daher das klare Ziel "Weg mit der "2-Meter-Regel" in Baden-Württemberg". Erreicht werden soll eine praxisnahe gesetzliche Regelung, die Radfahrer, insbesondere Mountainbiker, nicht diskriminiert und auf persönliche Verantwortung des Waldbesuchers, also vor allem gegenseitige Rücksichtnahme setzt.


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