Straßenverkehrsordnung - Änderung von Verkehrszeichen für Fußgänger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

45 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

45 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

18.11.2015, 16:12

Pet 1-17-12-9213-044273Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung beziehungsweise
des Verkehrszeichenkatalogs bezüglich einer Angleichung der Verkehrszeichen 239
bis 242 sowie der entsprechenden Zusatzzeichen an die Zeichen 259 und 133/134
gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
Hinweisschilder für Fußgängerwege beziehungsweise Fußgängerbereiche die
einzige Gruppe von Verkehrszeichen seien, auf denen das Geschlecht dargestellt
werde. Frauen würden aber die Gehwege nicht signifikant häufiger und länger nutzen
als Männer. Im Gegensatz dazu würden Verbotsschilder nur eine Person ohne
geschlechtsspezifische Merkmale von der Seite abbilden. Da die Geschlechter in der
Sprache nur dann unterschieden würden, wenn es einen besonderen Anlass hierfür
gebe, sollte dies auch für die Darstellung auf Piktogrammen entsprechend gelten.
Ferner solle auch auf europäischer Ebene (Wiener Übereinkommen) eine
Übernahme der vorgeschlagenen Änderungen angestrebt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 45 Mitzeichnungen und 45 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält es grundsätzlich für sinnvoll, geschlechtsneutrale
Piktogramme im Straßenverkehr zu verwenden, um von vornherein auszuschließen,
dass sich Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr möglicherweise diskriminiert
oder aufgrund ihres Geschlechts ausgegrenzt fühlen, und um Rollenklischees zu
vermeiden.
Zum historischen Hintergrund weist der Ausschuss darauf hin, dass das Sinnbild des
Gebotszeichens „Fußgänger“ (Zeichen 239) auf Anregung des damaligen
Bundespräsidenten Herrn Dr. Gustav Heinemann in „Frau mit Kind“ geändert wurde,
da er der Ansicht war, dass die Darstellung eines Mannes mit Kind einen gewissen
Aufforderungscharakter habe und so der Verführung minderjähriger Mädchen durch
Sexualverbrecher Vorschub leiste. Die Abweichung des Sinnbildes „Frau mit Kind“
gegenüber dem weltweiten Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen von 1968
(„Mann mit Kind“) wird nicht als wesentlich erachtet. Die Änderung des Zeichens 239
erfolgte mit Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum 1. März
1971. Durch die elfte Änderungsverordnung vom 19. März 1992 wurde das Sinnbild
in das aktuelle Piktogramm geändert. Der Intention der damaligen Abkehr vom
„Mann mit Hut“ wurde dabei wiederum Rechnung getragen und ein weiblich
anmutendes Piktogramm gewählt, welches im Zuge der Modernisierung der
Sinnbilder in der gesamten StVO das heutige Aussehen erhielt.
Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der bundesweite
Austausch geschlechtsspezifischer Verkehrsschilder hohe Kosten verursachen
würde. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die Fußweg-
Beschilderung weiblich bzw. männlich anmutende Piktogramme aufweist. So bildet
z. B. auch das Zeichen für einen Radfahrersonderweg ein Herrenfahrrad ab, ohne
dass Herrenräder häufiger auf benutzungspflichtigen Radwegen anzutreffen sind als
Damenräder.
Darüber hinaus ist eine mit dem Austausch verbundene Verbesserung der
Verkehrssicherheit nicht erkennbar. Mithin steht der möglicherweise rein
psychologische Nutzen einer Änderung des Verkehrszeichenkatalogs in keinem
Verhältnis zu dem Investitionsvolumen, das mit einem unverzüglichen Austausch der
entsprechenden Verkehrszeichen verbunden wäre.

Zudem handelt es sich bei diesen geschlechtsspezifischen Verkehrszeichen um ein
semiotisches Kulturgut. Würde man dem Anliegen der Petition folgen, müsste
folgerichtig auch das geschlechtsspezifische Ost-„Ampelmännchen“ verschwinden,
welches als Kulturgut verstanden wird.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition
abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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