18.11.2015, 16:16
Pet 1-17-12-9203-041515Straßengüterverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, einen Großteil der Lkw-Maut zweckgebunden in den
Straßenbau zu investieren.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die meisten
Schäden an Straßen durch die tonnenschweren Lastkraftwagen (Lkw) verursacht
werden würden. Dementsprechend seien die Einnahmen aus der Lkw-Maut in den
Straßenbau zu investieren und nicht für andere „Haushaltslöcher“ auszugeben.
Darüber hinaus wäre dann die Einführung einer Pkw-Maut überflüssig, da die Gelder
der Lkw-Maut für die Reparaturen an Straßen ausreichen würden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 365 Mitzeichnungen und 23 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst macht der Petitionsausschuss hinsichtlich der Verwendung der Einnahmen
aus der Lkw-Maut darauf aufmerksam, dass diese – entgegen der Annahme in der
Petition – nicht in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen. Die Einnahmen aus der
Lkw-Maut werden, abzüglich der Systemkosten und Harmonisierungsmittel
zugunsten des Güterkraftverkehrsgewerbes (Förderung von Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicherheit und Umwelt im Verkehr sowie zur Aus- und
Weiterbildung), zweckgebunden für den Erhalt und Ausbau der Bundesfernstraßen
verwendet. Während bis einschließlich 2010 die Mittel allgemein in den Ausbau der
Verkehrsinfrastruktur flossen und auf die Verkehrsträger Straße, Schiene und
Wasserstraße verteilt wurden, existiert seit dem Jahr 2011 der Finanzierungskreislauf
Straße, wodurch ein mittelbarer Bezug zwischen der Nutzung der Straßen durch
schwere Lkw und der Kostenanlastung hergestellt wird. Seitdem fließen die Gelder
aus der Lkw-Maut in voller Höhe dem Verkehrsträger Straße zu, indem das
Aufkommen für die Bundesfernstraßen verwendet wird.
Ergänzend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass über die Verbesserung der
Verkehrsinfrastrukturfinanzierung sowie die Fortentwicklung des Mautsystems bereits
intensiv in den verschiedenen Gremien des Deutschen Bundestages debattiert wird
(vgl. u. a. Plenarprotokolle 17/201, 17/96, 17/24). Eine Straßenbenutzungsgebühr für
Pkw in Form einer Maut oder Vignette ist Gegenstand verschiedener
parlamentarischer Anfragen (siehe u. a. Drucksachen 17/5973, 17/10595, 17/11098).
Die entsprechenden Dokumente können unter www.bundestag.de eingesehen
werden. Der Ausschuss stellt jedoch fest, dass gegenwärtig keine konkreten Pläne
für die Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr für Pkw vorliegen.
Aus Sicht des Petitionsausschusses ist die Förderung der Mobilität und der
Verkehrsinfrastruktur ein wichtiges Anliegen. Gut ausgebaute Verkehrswege sind
nicht nur eine wichtige Voraussetzung der Mobilität des Einzelnen, sondern
außerdem eine bedeutende Grundlage für die Wirtschaftskraft Deutschlands. Der
Erhalt der Bundesstraßen, Bundesautobahnen sowie der zahlreichen Brücken schafft
einen steigenden Investitionsbedarf. Mit der Verbesserung der
Verkehrsinfrastrukturfinanzierung könnten Erhaltungsmaßnahmen und dringend
erforderliche Sanierungen schneller und effizienter umgesetzt werden. Ferner muss
dem Umweltschutz hinreichend Rechnung getragen werden. Demzufolge begrüßt
der Ausschuss das Ziel, mehr Gelder für die Infrastruktur zur Verfügung stellen zu
können.
Vor dem Hintergrund des neu eingerichteten Finanzierungskreislaufs Straße, der das
Prinzip der Nutzerfinanzierung bereits gestärkt hat, vermag der Petitionsausschuss
im Ergebnis jedoch keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen. Die
Einnahmen aus der Lkw-Maut werden seit 2011 in sehr hohem Umfang in den Erhalt
und Ausbau der Bundesfernstraßen investiert. Daher empfiehlt der
Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
entsprochen worden ist.
Der von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – als Material zu überweisen, soweit es um die
bedarfsgerechte verkehrsträgerübergreifende zweckgebundene Finanzierung der
Verkehrsinfrastruktur geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen,
wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)