Stoppt Racial Profiling!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages

15.733 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

25.04.2012, 19:22

nicht ausreichend Platz
Neue Begründung: Zur Vorgeschichte: Ein Deutscher Zugreisender wurde aufgrund seiner Hautfarbe von der Bundespolizei auf der Strecke Kassel - Frankfurt am Main aufgefordert sich auszuweisen. Basierend auf bisherigen Rassismuserfahrungen bei Bahnreisen, weigerte sich der Kläger seine Papiere vorzuzeigen und wurde deshalb
auf das Revier mitgenommen. Die Bundespolizei zeigte den Mann wegen Beamtenbeleidigung an. Im Verfahren gegen ihn gaben die Beamten bereits zu Protokoll, den Mann aufgrund seiner Hautfarbe gezielt kontrolliert zu haben, da sie den Deutschen für einen ohne Papiere nach Deutschland Einreisenden hielten. In Folge wollte der Mann gegen die diskriminierende Praxis klagen, sein Anliegen wurde jedoch abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat mit seiner Entscheidung, die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundespolizei zurückzuweisen, Schwarze Menschen und People of Color in Deutschland, mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft, zu Verdächtigen erklärt. Es entsteht eine diskriminierende Situation für einen Großteil der in Deutschland lebenden Menschen. Mit jeder Kontrolle werden Menschen „ausländischen Aussehens“ (so der Wortlaut der Polizei) daran erinnert, dass sie als nicht-zugehörig zur Gesellschaft bzw. als mögliche Straftäter_innen identifiziert werden. Bundespolizist_innen haben von nun an eine Rechtsgrundlage mit der sie rassistische und diskriminierende Denkmuster und Vorgehensweisen rechtfertigen können. Das Urteil trägt außerdem in großem Maße dazu bei, die veraltete Auffassung zu bekräftigen, dass die Deutschen eine homogene Gruppe seien. Die systematische Kriminalisierung von Menschen aufgrund äußerlicher (unveränderbarer) Merkmale hat in Deutschland eine lange Tradition, derer man sich bewusst sein muss und dies allein sollte schon Warnung genug sein.
Des Weiteren haben internationale- und europäische Gremien wie der UN- Menschenrechtsausschuss, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Europäische Grundrechteagentur eindeutig festgestellt, dass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der zugeschriebenen „ethnischen“ Zugehörigkeit oder “Hautfarbe” einer Person basieren, gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen (*) .

*Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes besagt “alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich” und “niemand darf wegen seiner […]Abstammung, seiner ‘R.’, […] beachteiligt […]werden”.
Das Urteil widerspricht somit dem Grundgesetz, wenn es der Bundespolizei erlaubt, “racial profiling” zu betreiben. Weiterhin widerspricht diese Praxis auch dem AGG sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, hier insbesondere Artikel 1(“Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren […]”), 2 (“Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach ‘R.‘, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand […].”), 3 (“Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person […].”), 6 (“Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.”), 7 (“Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.”), 8 (“Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.”), 9 (“Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.”), 13 (“Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.[…]”) und 28 (“Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.”).

- ENGLISH VERSION - Explanation:
A man travelled by train (Kassel - Frankfurt am Main) and was singled out by Federal police officers because of his complexion. He was then urged to prove his identity. Based on his previous experience with racial profiling the man refused to show his identification and was taken off the train to the police station. Federal police then accused the man of defamation. During the trail the police officers admitted that they had chosen to check his ID solely based on the fact that he is Black, thinking he must have entered Germany without valid documents. The man then filed a lawsuit against the discriminatory practice, but was dismissed. Thus, with the dismissal of the lawsuit against the Federal Republic of Germany and the Federal police, the administrative court in Koblenz has made all Black people and PoC general suspects (whethe


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