24.04.2012, 18:13
Fehlinformation
Neuer Petitionstext: Das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts vom 28. Februar widerspricht dem Grundgesetz!
Nicht nur wird damit zum ersten Mal eingestanden, dass die Praxis des „Racial-Profiling“ in Deutschland von Polizeibeamten angewandt wird, dieses Vorgehen erhält durch das Urteil auch noch eine Legitimation.
Wir, die Erstunterzeichner_innen, verurteilen die Entscheidung des Gerichts auf das Schärfste und fordern:
• Die Revision des Urteils vom 28. Februar 2012 zu „Racial Profiling“
• Die Einführung eines verpflichtenden Anti-Rassismus Trainings, das sich tatsächlich mit Rassismus und nicht nur mit euphemistischen Begrifflichkeiten wie Fremdenfeindlichkeit und Ausländerfeindlichkeit befasst, für ALLE Polizist_innen und Polizeischüler_innen
• Eine Meldepflicht aller Rassismus Vorwürfe gegenüber der Poizei, die von einer unabhängigen, von geschultem Fachpersonal besetzten Stelle geprüft und archiviert werden
• Die Überarbeitung des AGG anhand der europäischen Antirassismus Richtlinien, da dieses derzeit zu viele Ausnahmereglungen beinhaltet und daher in vielen Diskriminierungsfällen nicht greift
Arbeitskreis Panafrikanismus e.V.
ADEFRA e.V. - Schwarze Frauen in Deutschland
ISD - Initiative Schwarze Menschen in Deutschland
Für weiterführende Informationen:
www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/613/broker.jsp?uMen=613ee68a-b59c-11d4-a73a-0050045687ab&uCon=8f40ae69-1515-6317-84b1-f84077fe9e30&uTem=aaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/Racial%20Profiling_20120404.html
community.isdonline.de/ Neue Begründung: Zur Vorgeschichte: Ein Deutscher Zugreisender wurde aufgrund seiner Hautfarbe von der Bundespolizei auf der Strecke Koblenz Kassel - Frankfurt am Main aufgefordert sich auszuweisen. Basierend auf bisherigen Rassismuserfahrungen bei Bahnreisen, weigerte sich der Kläger seine Papiere vorzuzeigen und wurde deshalb
auf das Revier mitgenommen. Die Bundespolizei zeigte den Mann wegen Beamtenbeleidigung an. Im Verfahren gegen ihn gaben die Beamten bereits zu Protokoll, den Mann aufgrund seiner Hautfarbe gezielt kontrolliert zu haben, da sie den Deutschen für einen ohne Papiere nach Deutschland Einreisenden hielten. In Folge wollte der Mann gegen die diskriminierende Praxis klagen, sein Anliegen wurde jedoch abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat mit seiner Entscheidung, die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundespolizei zurückzuweisen, Schwarze Menschen und People of Color in Deutschland, mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft, zu Verdächtigen erklärt. Es entsteht eine diskriminierende Situation für einen Großteil der in Deutschland lebenden Menschen. Mit jeder Kontrolle werden Menschen „ausländischen Aussehens“ (so der Wortlaut der Polizei) daran erinnert, dass sie als nicht-zugehörig zur Gesellschaft bzw. als mögliche Straftäter_innen identifiziert werden. Bundespolizist_innen haben von nun an eine Rechtsgrundlage mit der sie rassistische und diskriminierende Denkmuster und Vorgehensweisen rechtfertigen können. Das Urteil trägt außerdem in großem Maße dazu bei, die veraltete Auffassung zu bekräftigen, dass die Deutschen eine homogene Gruppe seien. Die systematische Kriminalisierung von Menschen aufgrund äußerlicher (unveränderbarer) Merkmale hat in Deutschland eine lange Tradition, derer man sich bewusst sein muss und dies allein sollte schon Warnung genug sein.
Des Weiteren haben internationale- und europäische Gremien wie der UN- Menschenrechtsausschuss, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Europäische Grundrechteagentur eindeutig festgestellt, dass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der zugeschriebenen „ethnischen“ Zugehörigkeit oder “Hautfarbe” einer Person basieren, gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen (*) .
*Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes besagt “alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich” und “niemand darf wegen seiner […]Abstammung, seiner ‘R.’, […] beachteiligt […]werden”.
Das Urteil widerspricht somit dem Grundgesetz, wenn es der Bundespolizei erlaubt, “racial profiling” zu betreiben. Weiterhin widerspricht diese Praxis auch dem AGG sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, hier insbesondere Artikel 1(“Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren […]”), 2 (“Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach ‘R.‘, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand […].”), 3 (“Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person […].”), 6 (“Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.”), 7 (“Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.”), 8 (“Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.”), 9 (“Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.”), 13 (“Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.[…]”) und 28 (“Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.”).