20.04.2012, 13:23
Im ersten Satz wurde das Wort "verfassungswidrig" durch "widerspricht dem Grundgesetz" ersetzt, da es in Deutschland de facto keine Verfassung gibt.
Neuer Petitionstext: Das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts vom 28. Februar ist verfassungswidrig! widerspricht dem Grundgesetz!
Nicht nur wird damit zum ersten Mal eingestanden, dass die Praxis des „Racial-Profiling“ in Deutschland von Polizeibeamten angewandt wird, dieses Vorgehen erhält durch das Urteil auch noch eine Legitimation.
Wir, die Erstunterzeichner_innen, verurteilen die Entscheidung des Gerichts auf das Schärfste und fordern:
• Die Revision des Urteils vom 28. Februar 2012 zu „Racial Profiling“
• Die Einführung eines verpflichtenden Anti-Rassismus Trainings, das sich tatsächlich mit Rassismus und nicht nur mit euphemistischen Begrifflichkeiten wie Fremdenfeindlichkeit und Ausländerfeindlichkeit befasst, für ALLE Polizist_innen und Polizeischüler_innen
• Eine Meldepflicht aller Rassismus Vorwürfe gegenüber der Poizei, die von einer unabhängigen, von geschultem Fachpersonal besetzten Stelle geprüft und archiviert werden
• Die Überarbeitung des AGG anhand der europäischen Antirassismus Richtlinien, da dieses derzeit zu viele Ausnahmereglungen beinhaltet und daher in vielen Diskriminierungsfällen nicht greift
Arbeitskreis Panafrikanismus e.V.
ADEFRA e.V. - Schwarze Frauen in Deutschland
ISD - Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland
Für weiterführende Informationen:
www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/613/broker.jsp?uMen=613ee68a-b59c-11d4-a73a-0050045687ab&uCon=8f40ae69-1515-6317-84b1-f84077fe9e30&uTem=aaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/Racial%20Profiling_20120404.html
community.isdonline.de/