23.02.2023, 09:27
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"Zwei miteinander verwandte Maßnahmen der Museumslandschaft Hessen Kassel (mhk) erregen derzeit überregional die Kritik sowohl von Fachleuten aus Kunst und Wissenschaft wie des breiten Publikums. 1. Das Astronomisch-Physikalische Kabinett (APK) mit Planetarium in der Orangerie, ein einzigartiges Museum von europäischem Rang mit herausragenden Objekten zur Geschichte der Naturwissenschaften bis in die Gegenwart, wurde im April 2021 abrupt geschlossen. Als Grund wurden von der Leitung der mhk dringende Renovierungsarbeiten an dem Gebäude geltend gemacht. Seitdem ist dieser vor allem auch bei vielen Schulklassen geschätzte einmalige Bildungsort nicht mehr zugänglich. Unbegreiflicherweise fanden seit der Schließung vor fast zwei Jahren keinerlei bauliche Maßnahmen statt. Obwohl man im Hessischen Ministerium für Kunst und Wissenschaft vorgeblich um die Bedeutung des Ensembles weiß, steht man Plänen der mhk-Direktion nicht entschieden entgegen, das Museum ganz aufzulösen und einzelne Pretiosen nur noch im Kontext der „Schatzkunst“ im Hessischen Landesmuseum zu zeigen. Dabei ginge der zentrale wissenschaftsgeschichtliche Zusammenhang ganz verloren. Dies wäre aber ein ungeheurer Verlust, den es mit unserem Protest zu verhindern gilt. 2. Die Museumslandschaft Hessen Kassel soll ab 1. Mai d. J. den Namen „Hessen Kassel Heritage – Museen, Schlösser, Parks“ erhalten. Gleich nach Bekanntwerden kam es zu massiver Kritik an dieser deutsch-englischen Hybride, einschließlich eines „Brandbriefs“ an die zuständige Ministerin Angela Dorn sowie Ministerpräsident Boris Rhein, unterzeichnet von bisher ca. 200 namhaften Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland. Das Ministerium hat sich jedoch, wie die Kasseler Lokalpresse berichtet, uneinsichtig gezeigt und möchte der Umbenennung nicht im Wege stehen. Dies gilt es gleichfalls zu verhindern, denn der neue englisch-deutsche Mischnamen ist sowohl sprachlich wie inhaltlich ein Fehlgriff. Dazu im Einzelnen:a. Die Museumslandschaft Hessen Kassel ist als Landesbehörde verpflichtet, bei der Namensgebung die Amtssprache einzuhalten. Diese ist deutsch. Siehe § 23 HVwVfG – Amtssprache (1) Die Amtssprache ist deutsch.b. Bei dem gemeinten Kulturensemble handelt es sich nicht um „heritage“ (Erbe), sondern um Staatsbesitz, der jahrzehntelang durch wissenschaftliche Arbeit sowie auch durch großzügige Förderung privater Stiftungen erweitert wurde.c. „Heritage“ ist eine objektfreie, beliebige Bezeichnung; so könnte z. B. auch eine genealogische Datenbank, eine auf Erbrecht spezialisierte Anwaltskanzlei oder eine auf hessische Apfelsorten konzentrierte Samenbank heißen. d. Gerade bei dem schändlichen Umgang mit dem historischen Kulturgut APK mutet es besonders widersinnig an, nun gerade „heritage“ als neue Marke setzen zu wollen."