17.03.2015, 11:11
Satz umgestellt. "Verdacht auf Rechtsbeugung" statt "Rechtsbeugung"
Diese Darstellung ist konkreter und kann nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Neue Begründung: GOTT GLEICH nehmen die Jugendämter der Bundesrepublik Deutschland aus den Familien Kinder heraus. Sie kennen offensichtlich nicht die aktuelle Gesetzeslage und/oder handeln nicht danach, betreiben Rechtsbeugung und es besteht der Verdacht auf Rechtsbeugung! Familien stürzen Familien ins Unglück!
Wer schützt die Kinder, die Familien gegen Willkür?
Die Jugendämter der Bundesrepublik Deutschland, ganz besonders das Amt in Bremen, werden nicht kontrolliert!
Die Jugendämter brauchen Kontrolle- jede Kindswegnahme muss von unabhängigen Sozialarbeitern überprüft werden!
Was nützen Standards, wenn nicht danach verfahren wird?
Installiert endlich auch Standards für Verfahrensbeistände und Gutachter- es kann nicht sein, dass diese Personen unkontrolliert Familien zerstören können.