Bürgerrechte

Stoppt das Parkhaus! Rettet die Altstadtinsel in Malchow!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadtvertreter*innen, Bürgermeister und Verwaltung der Inselstadt Malchow

532 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

532 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

23.08.2021, 19:00

Der Inhalt wurde nur neu geordnet. Die Quellenangabe wurde weiter unten platziert.


Neuer Petitionstext:

Wir möchten den geplanten Bau eines großen Parkhauses im Zentrum der Altstadtinsel Malchow verhindern und setzen uns stattdessen für den Bau attraktiver Wohnungen mit einer moderaten Anzahl an Parkplätzen in dem Areal ein. Diese Gebäude könnten beispielsweise durch die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft WOBAU errichtet werden. Wir regen hierzu einen Architekturwettbewerb für dieses das Stadtbild prägende Quartier an. Dabei können historische Strukturen und Blickachsen erhalten werden und attraktive Begegnungsorte für Alt und Jung entstehen.

Wir wenden uns ausdrücklich gegen das vom Bürgermeister angestrebte „vereinfachte Verfahren“ mit eingeschränkter Bürgerbeteiligung zur Durchsetzung des Parkhauses und setzen uns stattdessen für eine Anwohner- bzw. Einwohnerversammlung zum Thema noch vor der Beschlussfassung ein. Dabei sollten die Auswirkungen auf andere Gebäude während der Bauphase, aber auch nach einer möglichen Fertigstellung des großen Baukörpers angemessen besprochen werden.

Zur Dimension: Das geplante Parkhaus würde sich von der Kurzen Straße bis in die Lange Straße und über den Bäckergang erstrecken. Nach Auskunft der beteiligten Planer sollen 78 Parkplätze entstehen. Diese würden vermietet werden. Über die Höhe der Mieten hat der Investor auf Nachfrage keine Angaben gemacht.

 Zudem fordern wir die zeitnahe Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Malchower Altstadtinsel. Die Verwaltung ist dazu seit geraumer Zeit verpflichtet. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind vorhanden, trotzdem erfolgte bisher keine Umsetzung.

Quellen:Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 48 „Parkhaus Insel“Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung Malchow beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 „Parkhaus Insel“ für die entsprechenden Grundstücke Kurze Straße 10-24 auf der Malchower Stadtinsel."Da es sich hier um ein Vorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB handelt, kann das vereinfachte Verfahren nach § 13a BauGB zur Anwendung kommen. Das bedeutet, dass sowohl auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit als auch auf den Umweltbericht verzichtet werden kann."

Neue Begründung:

In der jüngsten Sitzung des „Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr“ der Inselstadt Malchow am 04.08.2021 wurde ein von der Verwaltung eingebrachter Aufstellungsbeschluss über den Bau eines großen Parkhauses mit kleineren Wohneinheiten auf dem Dachgeschoss mehrheitlich empfohlen.

Die Zeit drängt jetzt, denn schon in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung am 26.08.2021 soll dieser Aufstellungsbeschluss durch die Stadtvertreter*innen endgültig beschlossen werden.

Das Thema Parkhaus in der Altstadt stammt aus einer anderen Zeit und wird den heutigen gesellschaftlichen Ansprüchen an eine nachhaltige, menschenorientierte Stadtentwicklung nicht mehr gerecht. Den Bau des Parkhauses sehen wir daher als städtebauliches Vergehen an der nächsten Generation. Leider wird eine öffentliche Diskussion hierzu durch das gewählte „vereinfachte“ Verfahren weitgehend verhindert.

Deshalb starten wir diese Petition.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie dieses Anliegen unterstützen.

Beteiligen Sie sich mit Ihrer Stimme – retten wir unsere Altstadtinsel Malchow.  

Herzlichen Dank.

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Quellen:

Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 48 „Parkhaus Insel“

Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung Malchow beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 „Parkhaus Insel“ für die entsprechenden Grundstücke Kurze Straße 10-24 auf der Malchower Stadtinsel.

"Da es sich hier um ein Vorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB handelt, kann das vereinfachte Verfahren nach § 13a BauGB zur Anwendung kommen. Das bedeutet, dass sowohl auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit als auch auf den Umweltbericht verzichtet werden kann."


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 20


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