09.12.2015, 09:51
aus aktuellem Anlass
Neuer Petitionstext: Wir fordern die Bundesregierung auf, das Verfahren zur Änderung der Düngeverordnung sofort zu stoppen, da die Grundlagen für die Einschränkungen der Düngerverwendung auf den Daten eines fachlich unzureichenden Grundwassermessnetzes beruhen. Die Arbeiten an der Novelle dürfen erst wieder aufgenommen werden, wenn ein Messnetz eingerichtet ist, dass korrekte und belastbare Daten für den wirklichen Zustand des Grundwassers im Einflussbereich der Landwirtschaft liefert. Der Beschluss des vorliegenden Entwurfes würde
- die landwirtschaftliche Produktion verteuern,
- den Strukturwandel und die Industrialisierung der Agrarproduktion fördern
- die ökologische Landwirtschaft benachteiligen
- die Kreislaufwirtschaft behindern
- die ländliche Bevölkerung belasten.
Wie der Bundesregierung bekannt ist, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser vor diesem Hintergrund eine Neukonzeption des deutschen Nitratmessnetzes beschlossen. Das Messnetz soll zukünftig so gestaltet werden, dass es für die Landwirtschaft in Deutschland repräsentativ ist.
Mit der Neukonzeption des Nitratmessnetzes kann die tatsächliche Güte der Grundwasservorkommen zukünftig genauer abgebildet werden als bisher. Bis dahin müssen die Forderungen der EU nach strengeren Maßnahmen zum Grundwasserschutz ausgesetzt werden, da dazu tatsächlich keine Veranlassung besteht. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, die EU-Kommission über die seit Jahren falsche Berichterstattung im Nitratbericht zu informieren und darauf hinzuwirken, dass alle daraus resultierenden Maßnahmen ausgesetzt werden, bis verlässliche Zahlen über den landwirtschaftlich verursachten Nitratgehalt des Grundwassers vorliegen.
Ergänzung:
Laut EU-Nitratrichtlinie sind die EU-Staaten dazu verpflichtet, ihre Aktionsprogramme alle vier Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. In diesem Rahmen wäre eine Novellierung der Düngeverordnung auch dann nötig, wenn die Bundesregierung ein repräsentatives Messnetz eingerichtet hätte. Gegen eine solche Überarbeitung der Düngeverordnung wäre nichts einzuwenden, weil sich dazu alle EU-Staaten verpflichtet haben. Auch die Änderungen, soweit sie sich aus der NEC-Richtlinie (Ammoniak-Emissionen) oder dem EU-Pilotverfahren wegen Nicht-Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ergeben, werden im Rahmen dieser Petition nicht beanstandet.
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen jedoch darüber hinaus sogenannte zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen umgesetzt werden, die nach Artikel 5 Abs. 5 der Nitratrichtlinie dann nötig sind, wenn sich die Nitrat-Messwerte verschlechtert haben. Diese Verschlechterung hatte die Bundesregierung mit ihrem letzten Nitratbericht an die EU gemeldet. Allerdings beruhen diese Messwerte auf den Ergebnissen des deutschen Belastungsmessnetzes, das für landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht repräsentativ ist. Tatsächlich ist im Gegenteil davon auszugehen, dass die Nitratgehalte des Grundwassers bei diesen Flächen gesunken sind. Dies ist jedenfalls den Ergebnissen des EUA-Messnetzes zu entnehmen. Die mit der Verordnung zu diesem Zweck verschärften Vorschriften sind fachlich nicht zu begründen und nicht zu rechtfertigen.
Die Bundesregierung ist deshalb nach unserer Auffassung nun in der Pflicht, ihren letzten Nitratbericht zu korrigieren bzw. die Verantwortung für die falsche Datenübermittlung zu übernehmen. Es ist nicht hinnehmbar, dass nun die Landwirtschaft für die Fehler der Bundesregierung zur Verantwortung gezogen werden soll. Dies gilt umso mehr, als dies mit empfindlichen wirtschaftlichen Einbußen für die Landwirtschaft verbunden wäre.
Neue Begründung: Die EU-Kommission hat den Zustand des Grundwassers in Deutschland deutlich schlechter bewertet, als es in Wahrheit der Fall ist, weil die Bundesregierung ein untaugliches Nitratmessnetz eingerichtet hat (siehe: Das deutsche Nitratmessnetz bei www.qdr-ev.de). In Folge der ungeeigneten Grundwassermessstellen, deren Untersuchungsergebnisse über Jahre und bis heute der EU-Kommission ein völlig falsches Bild über die Belastung des Grundwassers in Deutschland liefern, hat sich die Schere zwischen der scheinbaren Nitratbelastung und dem tatsächlich überwiegend guten Zustand des Grundwassers immer weiter geöffnet. Aufgrund der Nitratberichte der Mitgliedsstaaten formuliert die EU-Kommission die Anforderungen, die die einzelnen Mitgliedsländer zu erfüllen haben. Inzwischen droht jetzt sogar gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie.
Die EU-Kommission hatte die deutsche Bundesregierung erstmals 2002 und dann bei allen nachfolgenden Nitratberichten wegen des deutschen Belastungsmessnetzes kritisiert. Neben der außergewöhnlich niedrigen Dichte der Messstellen (nur Finnland hat weniger Messstellen pro 1000 km2) wurde auch kritisiert, dass Deutschland nur eine Auswahl der schlechtesten Nitratmesswerte an die EU-Kommission übermittelt. Dies entspricht nicht der Anforderung der Nitratrichtlinie, Messstellen so einzurichten, dass sie für die landwirtschaftlichen Flächen repräsentativ sind. Die Bundesregierung hat diese Kritik bis heute ignoriert. Sie hat weder dafür Sorge getragen, dass eine ausreichende Anzahl von Messstellen eingerichtet wurde (vielmehr wurden im Lauf der Jahre noch 20 Messstellen stillgelegt), noch dafür, dass die Messstellen für die Grundwasservorkommen in landwirtschaftlichem Einflussbereich repräsentativ sind.
Über die schlechten Werte des deutschen Nitratmessnetzes wurde in der Presse in den letzten Jahren regelmäßig berichtet. Der landwirtschaftliche Berufsstand wurde wegen der Verschmutzung des Grundwassers heftig kritisiert. Das Image der deutschen Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren in der Folge zunehmend verschlechtert. Die Bundesregierung hat diese Entwicklung in großen Teilen verursacht und ist der schlechten Bewertung der EU-Kommission zu keinem Zeitpunkt entgegengetreten (siehe: Ist die Landwirtschaft besser als ihr Ruf? bei www.qdr-ev.de). Sie hat im Gegenteil die Forderungen der EU-Kommission als Begründung und als Legitimation genutzt, um immer strengere Vorgaben in der Düngeverordnung durchzusetzen.
Damit muss jetzt Schluss sein! Die mit dem vorliegenden Entwurf der neuen Düngeverordnung geplanten Einschränkungen gehen so weit, dass eine Verwendung von organischen Düngemitteln außer im Frühjahr weitestgehend verboten werden soll. Dies widerspricht dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft und dem Ziel der Humusbildung zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Ökologisch wirtschaftende Betriebe, die ausschließlich organische Düngemittel einsetzen dürfen, werden dabei besonders benachteiligt. In der Tierproduktion müssen kostenintensive Zwischenlager errichtet werden. Dies wird nur für Großbetriebe möglich sein und für kleine Betriebe das Aus bedeuten. Die landwirtschaftliche Tierproduktion wird damit in die Richtung einer industriellen Massenproduktion gedrängt. Nahezu die gesamte im Jahresverlauf gesammelte Gülle kann zukünftig nur noch in wenigen Wochen im Frühjahr auf den Feldern ausgebracht werden. Wenn sich die ländliche Bevölkerung bisher schon von der Ausbringung organischer Dünger, wie Gülle, Jauche und Mist belästigt gefühlt hat, so wird diese Belästigung sowie die Transporte mit schwerem landwirtschaftlichem Gerät zukünftig um ein vielfaches zunehmen, weil die immensen Güllemengen mit der bisher gebräuchlichen Logistik nicht mehr zu bewältigen sein werden.
Bei alledem ist durch die neue Verordnung (siehe: Entwurf der DVO bei www.qdr-ev.de) eine Verringerung der Auswaschung von Nitrat nicht zu erwarten. Dort, wo wirklich hohe Nitratgehalte im Grundwasser auftreten, kann eine effektive Verbesserung nur durch gezielte Maßnahmen, die den jeweiligen regionalen Einflussfaktoren angepasst und gemeinsam mit der Landwirtschaft festgelegt werden, erreicht werden.
Ergänzung:
Laut EU-Nitratrichtlinie sind die EU-Staaten dazu verpflichtet, ihre Aktionsprogramme alle vier Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. In diesem Rahmen wäre eine Novellierung der Düngeverordnung auch dann nötig, wenn die Bundesregierung ein repräsentatives Messnetz eingerichtet hätte. Gegen eine solche Überarbeitung der Düngeverordnung wäre nichts einzuwenden, weil sich dazu alle EU-Staaten verpflichtet haben. Auch die Änderungen, soweit sie sich aus der NEC-Richtlinie (Ammoniak-Emissionen) oder dem EU-Pilotverfahren wegen Nicht-Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ergeben, werden im Rahmen dieser Petition nicht beanstandet.
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen jedoch darüber hinaus sogenannte zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen umgesetzt wer