29.07.2015, 06:00
nachträgliche Ergänzung
Neue Begründung: In den freiesten Staat, den es je auf deutschen Boden gegeben hat, ist es höchst fragwürdig , derartig lange Strafen zu vollziehen, die nur auf Meinungsdelikten beruhen. Bei Horst Mahlers Fall kommt es einem Todesurteil gleich. Jeder Brutalvergewaltiger, Kindermörder oder Täter schwerer Raubdelikte haben mit weniger Haft zu rechnen und erhalten dazu bessere Haftvergünstigungen.