Familie

Kinder brauchen Mama und Papa. Das Wechselmodell für Deutschland.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
5.237 Unterstützende 5.061 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

5.237 Unterstützende 5.061 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

05.11.2016, 19:29

Hier sind 2 Filme, die man zusammen gesehen haben sollte:

Im ersten wird gezeigt, wie kürzlich ein Kind von Polizei / Jugendamt abgeholt wird (das Jugendamt holt jährlich Zehntausende Kinder in Deutschland...)

www.youtube.com/watch?v=o-h5fMl2Fzc

Im zweiten bekommen wir einen Blick von Außen auf das deutsche Jugendamt und Familienrecht.

www.youtube.com/watch?v=LxLVyXVsQ4Y

Dann wundert es auch nicht, wenn sich die Vereinten Nationen nun um das Thema Jugendamt und Familienrecht bei uns kümmern werden:

www.archeviva.com/international-association/bestaetigung-der-nachricht-von-gestern-un-nimmt-ermittlungen-auf/







21.10.2016, 09:25

orf.at/stories/2363095/

Italienerin schimpfte vor Kind über Vater: 30.000 Euro Strafe

Eine Italienerin muss 30.000 Euro Strafe zahlen, weil sie sich vor ihrem Sohn wiederholt negativ über dessen Vater geäußert hat. Damit sei das Ansehen des Vaters vor dem Kind beschädigt worden, urteilte ein Zivilgericht in Rom.

Die Römerin habe nach der Trennung von dem Ehemann den Kontakt des Sohnes zum Vater verhindert. Zugleich habe sie ständig den Vater ins schlechte Licht gerückt. Sollte sie ihre Haltung nicht ändern, drohten die Richter mit noch höheren Sanktionen sowie mit dem Entzug der Fürsorge.

Die Strafe wurde von der Familienanwältin Chiara Ingenito begrüßt. „Ex-Partner müssen im Interesse des Kindes gegenseitig höchsten Respekt zeigen. Die Beziehung des Kinders zu beiden Elternteilen muss geschützt und gefördert werden“, sagte die Anwältin.

Publiziert am 20.10.2016



14.10.2016, 13:55

Sehr geehrte Familienministerin,

für die psychische Gesundheit der Kinder müßte der Staat finanzielle Anreize schaffen, damit getrennte Eltern sich leichter auf eine etwa hälftige Betreuung einigen können. Es muß für Väter wie für Mütter der finanzielle Anreiz geschaffen werden.

Dies kann aber nicht durch den Geldfluß innerhalb der getrennten Eltern geschaffen werden: es bringt nichts, wenn ein Vater bei mehr Betreuung weniger zahlen muß, denn die Mutter bekommt dadurch weniger Geld, hat Grund dies zu unterbinden. Es muß also Geld von "Außen" in das System kommen.

Anreiz für Väter:
Die Düsseldorfer Tabelle muß überhaupt erstmal sagen, wo in Deutschland das „Normal“ liegt. Bei Betreuung im Verhältnis 20:80? Dann würde ein Vater weniger zahlen müssen, sobald er über 20% betreut. Betreut er 30% zahlt er zum Beispiel nicht 400 Euro pro Kind und Monat, sondern (da „50%“ das Maximum ist und wir ab 20% rechnen) nur noch 2/3 davon, also 267 Euro.

Anreiz für Mütter:
Der Staat zahlt die Differenz, also das was der Vater dann weniger bezahlen muß (im Beispiel dann also 133 Euro). So geht der Mutter nichts verloren und sie hat sogar mehr Zeit, in der sie arbeiten gehen könnte.

Dies kostet dem Staat aber Geld!
Wenn wir 3 Millionen Trennungs-Kinder in Deutschland haben von denen (laut vieler Leute) nur für die Hälfte Unterhalt gezahlt wird, so sind das 1,5 Mio. Kinder für die diese Regelung überhaupt greifen könnte.
Würde man einfach mal von 400 Euro Unterhalt pro Kind und Monat ausgehen und davon daß sich viele Paare daraufhin in der Mitte zwischen 25% und 50% treffen würden, so daß also diese Väter nur noch die Hälfte, also 200 Euro zahlen, so müßte der Staat 1,5 Mio. Kinder x 200 Euro/Kind = 300 Mio. Euro/Monat an die Mütter zahlen x 12 Monate = 3,6 Mrd. Euro pro Jahr.
Das ist nicht zu viel für Deutschlands Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen
Ein Vater


07.10.2016, 19:48

Wie oft denn noch, Deutschland?

www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews%5Btt_news%5D=17557&cHash=7f71051a4e569c0f5054f6f6ad0f7d95

Freitag, 07. Oktober 2016
Markus Witt

Deutschland erneut wegen Kindesentfremdung verurteilt

Am 6. Oktober 2016 entschied der EGMR in der Sache Moog ./. Deutschland (23280/08 und 2334/10), dass ein mehrjähriger Umgangsausschluss nicht gerechtfertigt war, zumal nicht alle notwendigen Maßnahmen unternommen wurden, den Kontakt zwischen Vater und Sohn wieder anzubahnen.

Seit 1999 hatte die Mutter fast durchgängig den Kontakt zwischen Vater und Sohn verweigert. Auch Geldstrafen konnten sie davon nicht abhalten, obwohl mehrfach vom Gericht und Sachverständigen betont wurde, dass der Kontakt zwischen Vater und Sohn wichtig für das Kind ist. Aufgrund der Weigerung der Mutter reduzierten die Gerichte nach und nach den Umgang zwischen Vater und Sohn, bis sie diesen schließlich, aufgrund der auch gerichtlich festgestellten negativen Beeinflussung des Kindes durch die Mutter, ausschlossen. Dies stellte so aber einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar, stellte der EGMR nun fest und sprach dem Vater eine Entschädigung in Höhe von 10.000 EUR zu. Der Fall erinnert an den Fall Kuppinger ./. Deutschland (62198/11), worauf der EGMR auch hinwies.

„Auch wenn die Gerichte hier immer recht zeitnah tätig wurden – die Entfremdung zwischen Vater und Kind konnten sie nicht verhindern“ muss Markus Witt, Pressesprecher des Väteraufbruch für Kinder e.V. feststellen. „Es war von Anfang an erkennbar, dass die Mutter nicht kooperationsbereit ist. Hier hätte früh und wirkungsvoll interveniert werden müssen“. Auch habe sich gezeigt, dass es keine Lösung sei, die Umgangszeiten zum Vater zu reduzieren. „Dies ist der Weg in die Entfremdung. Der Fall Moog hat es leider wieder einmal bewiesen“ meint Witt weiter. Im Rahmen der bundesweiten ehrenamtlichen Beratung von Trennungseltern muss der Verein leider immer wieder feststellen, dass solche Fälle sehr häufig denselben, vorhersehbaren Ausgang nehmen.

Leidtragende sind immer die Kinder. Sie leiden unter dem Streit und dem Verlust eines Elternteils, tragen oftmals lebenslange psychische Probleme mit sich herum. Auch im vorliegenden Fall mussten nach Jahren des Konfliktes bereits Pathologien beim Sohn aufgrund der obstruktiven Zerstörung der Beziehung des Sohnes zum Vater festgestellt werden.

Was aber hätten die Gerichte anders machen können? „Eine frühzeitige Intervention hätte die Entfremdung und die Schädigung des Kindes verhindern oder reduzieren können. Die „Cochemer Praxis“ hat gezeigt, dass man Eltern wieder an einen Tisch bringen kann und dort, wo es aufgrund pathologischer Einschränkungen eines Elternteils nicht möglich ist, auch zeitnah und zur Entlastung des Kindes eingreifen kann“ meint Witt. Genau das hat auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates am 2. Oktober 2015 in ihrer Resolution 2079(2015) gefordert. Die Cochemer Praxis soll in allen 47 Mitgliedsstaaten eingeführt werden. Obwohl sie in Deutschland entstanden ist, beabsichtigt das Justizministerium bisher nicht, die Resolution zeitnah umzusetzen. Kinder werden also auch weiterhin den Kontakt zu einem Elternteil verlieren. Bei der Umsetzung der Menschenrechte und der UN-Kinderrechtskonvention, welches Kindern das Recht auf Erziehung durch beide Eltern zusichert, wird Deutschland wohl noch länger den Status eines Entwicklungslandes haben.


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