20.06.2020, 13:23
Liebe Unterstützer/innen der Petition,
vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Da es ja auch um die Kinder geht, habe ich folgende Information auf der Homepage von openpetition.de gefunden:
DÜRFEN NICHT-VOLLJÄHRIGE UNTERSCHREIBEN?
Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.
Sie können dabei bis zu 5 in einem Haushalt lebende Personen mit der selben E-Mailadresse unterschreiben lassen. Nähere Infos hierzu finden Sie auch auf der Homepage von openpetition unter dem Punkt "Service/ Fragen von Unterstützenden".
Vielleicht möchten ja auch Ihre Kinder dazu beitragen, dass unser schönes Schwimmbad vielleicht doch noch geöffnet wird.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Kathrin Fleischmann