30.05.2017, 17:48
Link ergänzt
Neue Begründung: scheidungsanwaelte.berlin/bgh-kindesunterhalt-auch-beim-wechselmodell-bzw-doppelresidenzmodell/
mein-familienrechtanwalt.de/unterhaltsberechnung-bei-paritaetischem-wechselmodell/
trennungmitkind.com/trennen-mit-kind-aber-richtig/umgangsrecht-umgangsregelungen-und-umgangsmodelle/wechselmodell-umgangsregelung-umgangsrecht
www.isuv.de/paradigmenwechsel-vom-starren-residenzmodell-zum-individuellen-wechselmodell/
rosenheimermodell.de/Unterschiede-Vorteile/
www.spiegel.de/spiegel/print/d-141495133.html
Die Tatsache, sich wegen Unterhaltsansprüchen aus Einkommensdifferenzen auseinandersetzen zu müssen, fordert eine Zankapfel-Kultur und konterkariert das Wechselmodell
Die Entscheidung ist ungerecht und zulasten des Besserverdienenden, in einem Modell, wo bereits jeder gerecht für seinen Erziehungsteil aufkommt.