04.01.2023, 16:17
Stadtratsbeschluss vom 27.6.21 "Annahme" Petition "Kein Abriss ohne Konzept"
„1. Die Verwaltung informiert den Umwelt/Ordnungsausschuss und die beteiligten Ortschaftsräte in regelmäßigen Abständen (halbjährlich) über den Stand der Erarbeitung eines tragfähigen Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes zu Schlobachshof.
2. Die Verwaltung prüft, ob die sogenannte Tierbewegungshalle ggf. an einem anderen Standort eingesetzt werden kann.
3. Die Ortschaftsräte der betroffenen Ortsteile werden in die Beschlussfassung des Nutzungskonzeptes einbezogen.“
Stadtratsbeschluss vom 19.5.22
Die denkmalgeschützten Gebäude des Schlobachshof sollen durch ein „Informationszentrum Auenlandschaft“ nachgenutzt werden.
Dafür sind ein Konzept und verschiedene Betreibermodelle zu entwickeln.
Alle nicht denkmalgeschützten Gebäude und nicht mehr benötigten versiegelten Flächen werden als Kompensationsmaßnahme zurückgebaut.
Für die Tierbewegungshalle wird eine Wiederverwertung (Abbau und Wiederaufbau an anderer Stelle) durch Dritte geprüft.