29.12.2022, 02:36
Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 34 vom 2. Dezember 22
Der Ausschuss bittet, folgende Petition für erledigt zu erklären:
Eingabe Nr.: S20/355
Gegenstand: Finanzielle Unterstützung bei Erzieher:innenausbildung in Teilzeit
Begründung:
Der Petent begehrt im Namen einer Teilzeitklasse in der Erzieher:innenausbildung finanzielle
Anerkennung für Fachschüler:innen in der Teilzeit-Weiterbildung zum/zur Erzieher:in in Form von
finanziellen Unterstützungsleistungen wie z.B. das Aufstiegs-BAföG sowie die Bildungsprämie, die
von der Senatorin für Kinder und Bildung bereitgestellt wurde. Begründet wird das Begehren durch
die häufig gegebene besondere Belastungssituation der Weiterzubildenden in Teilzeit, die oftmals
durch geleistete Care- Arbeit entstehe.
Die Petition wird von 12 Mitzeichner:innen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat zu dem
Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für Kinder und Bildung eingeholt. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung
zusammengefasst folgendermaßen dar:
In dem Bewusstsein, dass die Wahl für eine Teilzeit-Weiterbildung zum/zur Erzieher:in häufig durch
die familiäre Betreuungssituation bestimmt wird, wurde diese Zielgruppe bei den finanziellen
Unterstützungsmaßnahmen der Senatorin für Kinder und Bildung stets mitberücksichtigt. Die in der
Petition aufgeführte „Bildungsprämie", die als einmalige Maßnahme im Jahr 2020 angeboten wurde,
umfasste pro Fachschüler:in in der Weiterbildung zum/zur Erzieher:in insgesamt 7.200 Euro. Verteilt
auf die Gesamtheit der Weiterbildungszeit ergaben sich entsprechend 300 Euro monatlich für die
Fachschüler:innen in der zweijährigen Vollzeit-Weiterbildung und 200 Euro monatlich für die
Fachschüler:innen in der dreijährigen Teilzeitausbildung.
Bei der im Jahr 2021 eingeführten Folgemaßnahme, den sogenannten ,,Pauschalleistungen"
(„Digitalisierungs-Pauschale“ i.H.v. 900 Euro und Mobilitäts-Pauschale" i.H.v. 600 Euro) wird nicht
zwischen Fachschüler:innen der Vollzeit- und der Teilzeit-Weiterbildung unterschieden. Das
bedeutet, dass alle Fachschüler:innen in der Weiterbildung zum/zur Erzieher:in beide Pauschalen
jährlich beantragen können.
Des Weiteren wurde zum Schuljahr 2022/23 die Teilzeit-Weiterbildung zum/zur Erzieher:in an den
öffentlichen Fachschulen des Landes Bremens curricular derart angepasst, dass auch dieses
Weiterbildungsformat den Förderkriterien des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)
entspricht. Entsprechend sind seit August 2022 auch die Fachschüler:innen in der Teilzeit-
Weiterbildung berechtigt, das Aufstiegs-BAFöG zu beantragen. Bei der Förderung im Rahmen des
AFBG handelt es sich um bundesgesetzliche Leistungen, die die Länder in Auftragsverwaltung für
den Bund umsetzen.
Darüber hinaus können alle Absolvent:innen einer Weiterbildung die Aufstiegsfortbildungsprämie
i.H.v. 4.000 Euro beantragen, unabhängig davon, in welchem Zeitformat die Weiterbildung absolviert
wurde. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Bremen ohne gesetzlichen
Anspruch.
Zusammenfassend wurde durch die beschriebenen Maßnahmen und Anpassungen, die zum Teil
erst nach Einreichung der vorliegenden Petition erfolgten, dem Ansinnen der Petition bereits
entsprochen. Fachschüler:innen in der Teilzeit-Weiterbildung zum/zur Erzieher:in werden in Bezug
auf mögliche finanzielle Unterstützungsleistungen gegenüber den Fachschüler:innen in der Vollzeit-
Weiterbildung nicht mehr benachteiligt.
Begründung (PDF)