S20-276 Poller am Bultenweg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

16 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

16 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

12.11.2022, 02:35

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 31 vom 9. September 2022

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S20-276

Gegenstand: Poller am Bultenweg

Begründung:
Der Petent fordert, den Verbindungstunnel vom Bultenweg zum Osterholzer Deich mit einem Poller
für den motorisierten Verkehr zu sperren. Ursprünglich sei der Tunnel unter der A27 für den
landwirtschaftlichen Verkehr und Rettungsdienste errichtet worden. Mittlerweile gäbe es keine
Landwirtschaft mehr, die den Tunnel nutze, dafür jedoch viel illegalen Autoverkehr, der die
Naherholungssuchenden auf dem Weg zum Bultensee oder bei ihren Freizeitaktivitäten massiv
störe.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingeholt. Außerdem hatte der
Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der Beratung mündlich zu erläutern und es fand
eine Ortsbesichtigung mit dem Petenten und Vertreter:innen des beteiligten Ressorts sowie des
Ortsamts Osterholz statt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Mit Verfügung vom 27.01.1981 wurde der Bultenweg im Bereich der BAB-Überführung für den Kfz-
Verkehr entwidmet. Ausgenommen ist der Kfz-Verkehr eines festgelegten Berechtigtenkreises und
die Widmung eines Wirtschaftsweges nördlich der BAB als Ersatzverbindung. Aufgrund diverser
Widerspruchverfahren musste dann mit einer weiteren Verfügung vom 14.10.1981 der
Berechtigtenkreis für den Bultenwegtunnel erweitert werden. Die Verfügung ist seit Dezember 1981
rechtsbeständig, seither werden Berechtigungsscheine für Berechtigte ausgestellt. Der Kreis der
Berechtigten ist dabei zu groß, um die Nutzung des Tunnels durch einen Poller, der mit Hilfe eines
Schlüssels bzw. Transponders umgeklappt werden kann, einzuschränken.

Jedoch hat das zuständige Amt für Straßen und Verkehr ausweislich der entsprechenden
Verkehrsanordnung vom 05.07.2022 das Vorbringen des Petenten zum Anlass genommen, die
vorhandene Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 260 (Verbot für mehrspurige Kfz und
Motorräder) durch das Zusatzzeichen mit dem Text „Inhaber von Berechtigungsscheinen frei“ jeweils
auf beiden Seiten des Bultenwegtunnels zu ergänzen.

Zudem wird am Bultenweg /Ecke Lausanner Straße das Verkehrszeichen 357 („Sackgasse“) gegen
das Verkehrszeichen 357-50 („Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse“)
ausgetauscht.

Damit ist die verkehrsrechtliche Grundlage gegeben, dass nur noch der berechtigte Adressatenkreis
den angeführten Tunnel mit dem Kfz passieren darf.

Begründung (PDF)


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