S 19/390 - Schaffung zweier Poller in einem Versorgungsweg bzw. Durchführung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

1 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

26.03.2020, 03:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 4 vom 24. Januar 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe dem Senat zur Kenntnis zu geben:

Eingabe Nr.: S 19/390

Gegenstand:
Schaffung zweier Poller in einem Versorgungsweg und Durchführung von Polizeikontrollen

Begründung:
Der Petent setzt sich für die Errichtung zweier Poller im Versorgungsweg der Bahn zwischen der
Schragestraße und dem Schwarzen Weg ein, um die Durchfahrt von Transportern oder Automobilen
mit breiten Anhängern zu verhindern. Auf diese Weise sollte - seiner Auffassung nach - unterbunden
werden, dass der Weg als Abkürzung zwischen Gröpelingen und Oslebshausen genutzt wird.

Die Petition wird von einer Mitzeichnerin unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr sowie des Senators für Inneres eingeholt. Außerdem hatte der Petent die
Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
wie folgt dar:

Die vom Petenten eingereichten Bilder haben dem Ausschuss einen Eindruck von der Vermüllung
im Bereich des Versorgungsweges vermittelt. Der Senator für Inneres hat mitgeteilt, dass die
Problematik dort bekannt ist und regelmäßig Kontrollen stattfinden. Im Falle der Feststellung von
illegalem Müll informiert die Polizei die Bremer Stadtreinigung, welche sich um die ordnungsgemäße
Beseitigung kümmert. Dass derartige Kontrollen im Rahmen einer Schwerpunktsetzung des
vorhandenen Personals nicht täglich möglich sind, ist für den Ausschuss einleuchtend.
Zudem führt der Senator für Inneres derzeit Gespräche mit verschiedenen Organisationen über eine
Sicherheitspartnerschaft Gröpelingen mit dem Ziel einer Erhöhung von Sicherheit und Sauberkeit.
Der Vertreter des Senators für Inneres hat im Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition auf den
Bereich „sichere und saubere Stadt“ innerhalb der senatorischen Behörde hingewiesen; zwei
Mitarbeiter dieses Bereichs kümmern sich speziell um die Problematik der Vermüllung in
Gröpelingen.

Der Ausschuss begrüßt die Aktivitäten des Senators für Inneres zur Verbesserung der Situation in
Gröpelingen. Ungeachtet dessen werden regelmäßige Kontrollen seitens der Polizei weiterhin als
erforderlich angesehen. Zudem fordert der Ausschuss den Senator für Inneres auf, über eine
stärkere Präsenz von Kräften des Ordnungsdienstes nachzudenken, insbesondere vor dem
Hintergrund der im Koalitionsvertrag vereinbarten Personalverstärkung für den Ordnungsdienst.
Darüber hinaus ist nach übereinstimmender Aussage des Petenten und der senatorischen Behörden
festzustellen, dass gegen das bestehende Duchfahrtverbot regelmäßig verstoßen wird. Die
regelmäßig stattfindenden Kontrollen und Verwarnungen bei der Feststellung von Verstößen sowie
die im Rahmen der Maßnahme „Dunkle Jahreszeit“ durchgeführten Überwachungsmaßnahmen
sieht der Ausschuss als notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
an. Soweit der Vertreter des Senators für Inneres im Rahmen der öffentlichen Beratung darauf
hingewiesen hat, dass der Weg als Feuerwehrzufahrt benutzt wird und daher die Aufstellung eines
Pollers ablehnt, kann der Ausschuss dies nachvollziehen.
Andererseits ist unstrittig, dass die bestehende Schranke (aufgrund von Vandalismus) häufig
offensteht. Der Ausschuss schließt sich daher der Auffassung des Senators für Umwelt, Bau und
Verkehr an, die vorhandene Schrankenanlage instandzusetzen und mit einem massiven Schloss zu
versehen.
Im Ergebnis spricht sich der Ausschuss dafür aus, die Petition dem Senat zur Kenntnis zu geben.

Begründung (PDF)


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