18.05.2018, 06:35
Liebe Mitstreiter,
wegen des laufenden Bürgerbegehrens in Königsberg, als einem der Träger der Sparkasse, fand am Dienstag, den 15.5 ab 19.00 Uhr eine Aufklärungsveranstaltung der Sparkasse in Königsberg statt. Es waren ungefähr 50 Personen anwesend.
Ich war ebenfalls da, durfte aber auf Wunsch des Sparkassenvorstands (H. Rieger) eine mitgebrachte Präsentation nicht bringen und auch erst reden, nachdem alle Anwesenden ihre Wünsche und Anregungen geäußert hatten.
Herr Rieger sprach sich dann 45 Minuten lang für die Fusion aus, blieb aber sehr allgemein und nannte keine Zahlen. Auf die in "meinen" Veranstaltungen genannten Argumente gegen eine Fusion wurde nicht eingegangen.
Anschließend wurde knapp 2 Stunden diskutiert. Erst auf ausdrücklichen Wunsch eines Anwesenden durfte ich dann reden. Mittlerweile war es ca. 21.30 Uhr. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit beschränkte ich mich nur auf wenige Fragen, die aber abgebogen wurden.
Das Hassfurter Tagblatt brachte einen sehr ausführlichen Bericht dazu (eine ganze Zeitungsseite!). Zum Lesen gehen Sie bitte auf Zoom 100%
Die Aussage des Innenministeriums im Beitrag "Keine Rechtsgrundlage für die Rückabwicklung", dass das Bürgerbegehren nach dem Sparkassengesetz keine Rechtsgrundlage für die Rückabwicklung einer vollzogenen Fusion hat, stimmt so nicht.
Das Sparkassengesetz ist hier überhaupt nicht gefragt. Maßgebend ist die Tatsache, dass die Sparkassen dem eigenen Wirkungskreis der Kommune/des Landkreises angehören. Der eigene Wirkungskreis ist offen für Bürgerbegehren nach Art. 18a Bayer. Gemeindeordnung.
So wie es im Vorfeld einer Sparkassenfusion möglich ist ein Bürgerbegehren zu starten (Beispiel Eichstätt/Ingolstadt oder Höchstadt/Erlangen) so ist es auch möglich eine beschlossene Fusion wieder aufzulösen.