18.11.2013, 21:54
Die Bedeutung von KW-Vermerk geht zwar aus dem Zusammenhang hervor ist aber nicht jedem sofort klar, daher die Ergänzung.
Neue Begründung: Die heutige Ausbildung zu A- und B- Kantoren behandelt Posaunenchor nur am Rande. Aber auch, wenn dies angepasst würde, wäre die Betreuung von einem vielbeschäftigten Kantor wesentlich oberflächlicher als es mit LPWs der Fall ist.
Auch würde die Dekanatsübergreifende Kooperation und der rege Austausch der Chöre auf überregionalen Lehrgängen nicht mehr stattfinden.
Die KW-Vermerke (künftig wegfallend) müssen zurückgenommen werden, da einer allein zu wenig für eine optimale Betreuung wäre. Die Lehrgänge aller drei LPWs sind gut besucht, jeder hat einen funktionierenden Auswahlchor, die Notwendigkeit der Stellen ist somit gegeben.