18.05.2020, 00:55
Der Link zum Hygienekonzept wurde eingefügt (Download)
Neuer Petitionstext: ***WIR FORDERN DIE LANDESREGIERUNG RHEINLAND-PFALZ AUF, RASCH KONKRETE PERSPEKTIVEN FÜR DIE WIEDERAUFNAHME VON CHORPROBEN ZU ENTWICKELN***
Seit Mitte März 2020 ist auch bei den knapp 3.500 Amateurchören in Rheinland-Pfalz das gewohnte Chorleben zum Stillstand gekommen. Durch große Akzeptanz der zwar schmerzlichen, aber unausweichlichen Maßnahmen haben die Chormitglieder ihren Teil zu einer positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens beigetragen. Sie haben neue Wege beschritten, um die Zeit ohne Chorproben und Auftritte zu überbrücken. Dies geschah und geschieht natürlich in erster Linie aus großem Verantwortungsbewusstsein, natürlich aber auch in der Hoffnung auf eine Perspektive zur Wiederaufnahme der Chorproben.
**Diese Hoffnung wurde bisher durch die Landesregierung Rheinland-Pfalz nicht erfüllt.**
Auch in der 7. Corona-Schutzverordnung gibt es nur ein weiter andauerndes Verbot für das Chorsingen (www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiYxZvMz7rpAhVVwcQBHXMuCpEQFjAAegQIARAB&url=https%3A%2F%2Fcorona.rlp.de%2Ffileadmin%2Frlp-stk%2Fpdf-Dateien%2FCorona%2F7._CoBeLVO.pdf&usg=AOvVaw2TtPBjS9isDajslWdJk3Ab).
Im Stufenplan des Landes (corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/Tabelle_Rheinland-Pfalz_Presseexemplar_13052020.pdf) spielt das Chorsingen überhaupt keine Rolle.
Der Chorverband Rheinland-Pfalz hat ein Hygienekonzept erstellt, mit dem in kleinen Schritten eine Aufnahme der Probentätigkeit möglich ist. (Hygienekonzept zum Download: 1drv.ms/b/s!AvZE-CAgAmSEjU--JHFQDy0fb-_5?e=c2M1hp)
Da es absolut nicht mehr nachvollziehbar ist, dass trotz vorliegender Studien (Musikhochschule Freiburg / Universität der Bundeswehr – siehe unten unter "Begründung") die Chöre bei den Überlegungen der Landesregierung offenkundig nicht stattfinden,
***FORDERN WIR DIE LANDESREGIERUNG AUF, UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES HYGIENEKONZEPTES UND DER AKTUELLEN FORSCHUNGSERGEBNISSE ZEITNAH CHORPROBEN ZU GESTATTEN***
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (5 in Rheinland-Pfalz)