Region: Hessen
Bild der Petition Reiter gegen ein Reitverbot in Hessens Wäldern

Reiter gegen ein Reitverbot in Hessens Wäldern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischer Landtag

92 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

92 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten


08.07.2012, 23:02

Korrektur eines Rechtschreibfehlers.
Neue Begründung: - Im Bundeswaldgesetz ist ein Betretungsrecht des Waldes zu Erholungszwecken garantiert. Mit den geplanten massiven Einschränkungen für eine große Gruppe von Waldnutzern kann allerdings nicht mehr von einem Betretungsrecht gesprochen werden.
- Der Wald hat eine Erholungsfunktion - für alle Bürger, und somit auch für die Reiter. Diese Erholungsfunktion im Wald darf daher nicht nur auf Fußgänger beschränkt sein. Dies bedeutet eine unangemessene Diskriminierung aller anderen Waldnutzer.
- Reiten ist eine Sportart, die Reiter gerade im Einklang mit der Natur ausüben möchten. Ein Erleben der Natur ist durch die geplante Neuregelung des Waldgesetzes nicht mehr möglich. Das Wild lässt sich durch Reiter weitaus weniger stören als durch Fußgänger.
- Ein rücksichtsvoller und verantwortungsbewusster Reiter stört auch auf schmalen Wegen keine anderen Waldnutzer. Es ist ein Miteinander von Reitern, Fußgängern und Radfahren Radfahrern problemlos möglich - und wer sich bisher schon rücksichtslos verhalten hat, egal ob es sich dabei um Reiter, Fußgänger oder Radfahrer handelt, der wird sich auch durch ein neues Gesetz nicht ändern.
- Durch das neue Gesetz werden sich Fußgänger, die meistens gerade auch auf den befestigten Wegen im Wald unterwegs sind, Radfahrer und Reiter auf wenigen Wegen im Wald konzentrieren. Dadurch sind bereits jetzt Konflikte vorprogrammiert, denn das Miteinander aller Waldnutzer wird erschwert und das Unfallrisiko wesentlich erhöht.
- Ein gemeinsamer Ausritt wird nahezu unmöglich gemacht, wenn hierzu zukünftig der Waldbesitzer um Erlaubnis gefragt werden muss. Dies ist ein wesentlicher Eingriff in die Grundrechte, die die Versammlungsfreiheit - und somit auch ein Treffen zum gemeinsamen Ausritt - zusichern!


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