Erfolg

Rehabilitierung aller und Entschädigung der (noch lebenden) in Deutschland wegen § 175 Verurteilten

Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages

5.970 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

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Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

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Neuigkeiten

20.09.2012, 14:36

Wichtige Ergänzung durch Anfragen von Unterzeichnern.
Neuer Petitionstext: >>> Kurze Einleitung:
Nachdem sich der Deutsche Bundestag schon mehrfach mit dem Thema „Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen § 175 Verurteilten“ leider bisher erfolglos statt erfolgreich beschäftigte, wollen wir als Gemeinschaftsinitiative einen erneuten Versuch in Angriff nehmen und den Bundestag nach unserer ersten Unterschriftenaktion - die sechs Monate dauern wird - bitten, sich dieser wichtigen gesellschaftlichen und vor allem menschlichen Frage anzunehmen.
Der § 175 verurteilte während seiner Existenz von 1871-1994 Männer die gleichgeschlechtlich liebten. Umfangreiche Infos hier:
de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175


>>> Neuzeitliche Diskussion und Aktivitäten:
Diverse Versuche der letzten zwanzig Jahre von verschiedenen Personen und Parteien die „Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen § 175 Verurteilten“ voranzutreiben, scheiterten in allen Fällen beziehungsweise wurden an weitere diverse Ausschüsse verwiesen und blieben letztlich ohne Ergebnis, also der gesetzlichen Anerkennung und Entschädigung der 175er.
Die bisherigen Vorgänge lassen sich in folgenden Drucksachen der Bundesregierung - hier eine chronologische Auswahl - die sich mehr oder weniger mit den 175er Opfern beschäftigt, nachlesen:
- 19. März 2001: Drs. 14/5612
- 30. Januar 2002: Drs. 14/8114, Drs. 14/5612
- 15. Mai 2002: Drs. 14/8276, Drs. 14/5612
- 17. Mai 2002: Drs. 14/8276, 14/9092, 23733 D
- 17. Mai 2002: Drs. 14/5612, 14/8114, 14/9092
- 17. Dezember 2008: Drs. 16/11440
- 21. Januar 2009: Drs. 16/11440
- 29. Januar 2009: Drs. 16/11440
- 20. März 2009: Drs. 16/12371
- 6. Mai 2009: Drs. 16/10944, Drs. 16/11440, Drs. 16/12371
- 08. Dezember 2010: Drs. 17/4042
- 31. März 2010: Drs. 14/4894, Drs. 14/8251
- 12. Mai 2011: Drs.17/4042

>>> Historischer Rückblick:
Das Rosa Archiv Leipzig geht heute von über 200.000 Urteilen aus (andere schwule Historiker pendeln sich bei „nur“ um die 140.000 Richtersprüche ein), die seit der Einführung des § 175 im Jahre 1871 und bis zur endgültigen Abschaffung 1994 von Staatswegen gesprochen wurden.
Auch wenn der 175er in 123 Jahren verschiedene diktatorische und leider auch demokratische Systeme erlebte, so waren alle politischen Machthaber, was den Paragraph 175 betraf, derart menschenverachtend, daß sich heute die Regierung der Bundesrepublik Deutschlands (als Rechtsnachfolgerin aller deutschen Regierungen seit 1871) einfach nur noch öffentlich entschuldigen kann und somit den Opfern durch diese Rehabilitierung, sprich Aufhebung aller Urteile sowie einer Entschädigung der wenigen noch lebenden 175er, ihre Menschenwürde zurückzugeben.

>>> Die Verurteilungen von 1871-1994 *
- Deutsches Reich (1871-1918): 57.500
- Weimarer Republik (1918-1933): 20.500
- Nazizeit (1933-1945): 58.000
- Bundesrepublik und BZ (1945-1989): 64.000
- Ostdeutschland mit SBZ (1945-1989): 7.500
- Gesamtdeutschland (1990-1994): 400
- Gesamtzahl von 1871-1994 Verurteilter: 207.900
* Zahlen sind Richtwerte und teilweise(nicht nur) für Ostdeutschland Schätzungen.


Zu den Verurteilungen von 1990-1994 (ca. 400 Urteile) gilt es zu bemerken:

Nach der Reform des § 175 in Ostdeutschland 1968 (hier wurde der § 151 eingeführt, der nun auch lesbische sexuelle Kontakte unter Strafe stellte) und der zweiten Reform des § 175 im Jahr 1973 in Westdeutschland (die Erste war 1969) galt ein generelles Verbot sexueller Kontakte bei homosexuellen Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren.

Bei heterosexuellen und lesbischen sexuellen Handlungen lag die Schutzaltersgrenze bei 14 Jahren.
In Ostdeutschland wurde die Angleichung aller Schutzaltersgrenzen auf 14 Jahre bereits 1988 und für Westdeutschland erst weit nach der Wende 1994 vollzogen.
Somit wurde in der gesamten Bundesrepublik erst 1994 die einheitliche Schutzaltersgrenze von 14 Jahren für alle sexuellen Handlungen geltendes Recht.
Bemerkung:
Das ostdeutsche Strafrecht hatte aber auch zusätzlich den § 148 (Kinderschutztatbestand), der den westdeutschen § 176 entsprach. 1994 wurde durch das 29. Strafrechtsänderungsgesetz bundesweit der § 182 eingeführt, der von nun an einen einheitlichen Jugendschutztatbestand einführte.


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