11.09.2021, 17:28
§ 8 Rückverfolgbarkeit der eine Registrierungspflicht regelt ist in der Aktuellen Corona Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mehr enthalten:
www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-09-10_coronaschvo_ab_11.09.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
Seit Mitte/Ende August ist dies die geltende Fassung.
Das ist erfreulich.
Und wir wünschen, dass sich der Trend auch in anderen Ländern Deutschlands fortsetzt.
Falls sich dies ändert rufen wir natürlich wieder dazu auf, die Petition zu unterstützen!
Medienberichte:
rp-online.de/nrw/staedte/haan/neue-verordnung-beendet-app-aerger-vorerst_aid-62267653