07.03.2018, 09:16
Sehr geehrte Damen und Herren Mitunterzeichner,
zu meinem Schreiben vom 21.2.2018 (hier unter Neuigkeiten veröffentlicht) erhielt ich vorgestern einen Telefonanruf des Mitarbeiters des Petitionsreferates: Man teilte mir mit, dass man nicht schriftlich antworten möchte, um unnötigen Aufwand zu vermeiden und ich mich nicht "ärgern" solle. Grundsätzlich ist ein solcher Hinweis überflüssig, es sollte inzwischen bekannt sein, dass ich mich nicht mehr über Politiker "ärgere". Zur Sache selbst ist bekannt, dass ich einen zeitnahen Zwischenbericht angefordert habe, der im Beschlussprotokoll des ULA (zuständiger Ausschuss) vom 8.2.18 angesagt und protokolliert (Ausschussvorsitzende) wurde. Ich erhielt den Hinweis, dass ein solcher Zwischenbericht aus parlamentarischen Gründen und Formablauf des Peitionsverfahrens verweigert wird, weil es in Hessen kein Informationsfreiheitsgesetz gibt! Das ist allerdings ein krasser Widerspruch zu den persönlich geführten Gesprächen im Landtag, insb. vom 22.1.18 und dem öffentlichen einzusehenden Protokoll! Ich werde also nunmehr die Ausschussvorsitzende selbst anschreiben und um Aufklärung des nicht zu verstehenden Sachverhaltes bitten. Die Petition ist jetzt mehr als ein Jahr erstellt und am 14.5.2017 zur Bearbeitung eingereicht worden. Ein Schelm, wer sich dabei nichts denkt. MfG Brunhilde Fahr - Petentin-