Bürgerrechte

Raus aus dem UN-Migrationspakt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

11.974 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

11.974 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

21.01.2019, 12:24

Konflikt mit 1.4 der Nutzungsbedingungen


Neue Begründung: Der Global Compact for Migration ist meiner Meinung nach nicht geeignet, Migrationsfragen zu regeln. Er stellt vielmehr einen Verlust deutscher Souveränität in der Einwanderungspolitik dar. Des Weiteren ist ein Verwischen der Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration zu befürchten.
Zwar gibt es außerhalb der EU ein Recht auf Asyl, allerdings nicht auf Migration. Die Bundesregierung soll anerkennen, dass es kein offizielles Menschenrecht auf Migration gibt und dieses auch nicht künstlich durch Gewohnheitsrecht, Soft Law oder internationale Rechtsprechung entstehen kann.
In dem deutschen Dokument zum globalen Migrationspakt wird zwar einerseits versichert, dass die Inhalte nicht verpflichtend wären, andererseits wird 92-mal von „sich verpflichten“ oder „Verpflichtung“ gegenüber Migranten gesprochen, wodurch deutlich wird, dass durch den Migrationspakt zumindest der Einstieg in eine Selbstverpflichtung erfolgt.
Besonders besorgniserregend ist zudem, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus einen Zugang zu sozialstaatlichen Leistungen bekommen sollen, etwa durch den sicheren Zugang zur Grundleistung, der darüber hinaus diskriminierungsfrei erfolgen soll, was zwangsläufig wohl bedeuten wird, dass selbst illegale Einwanderer einen Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie Einheimische hätten.
Quelle: www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf
Die deutschen Bürger haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland die Verfassungsgrundsätze, insbesondere das Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 GG) einhält und die Grundrechte der Deutschen schützt.
Quelle :
www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_02/245124
Deutschland muss zum Wohle des eigenen Landes und der eigenen Bevölkerung dem Beispiel der USA, Österreich, Schweiz, Italien, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei, Bulgarien, Lettland, Israel, Australien und anderer Länder folgen, die diesen Pakt nicht unterschrieben haben.
Deutschland muss aus dem Global Pact for Migration austreten.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Deutschland)


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