02.01.2019, 22:21
Rechtschreibfehler korregiert..
Neue Begründung: Laut Medienberichten vom 20.11.2018 verfügt die Stadt Köln im Jahr 2018 über ein Budget von 70 Millionen € zum Erwerb von Grundstücken. Hiervon müsste die Stadt nur einen Bruchteil aufwenden, um den Rather See zu erwerben und nach dem Vorbild „Rotter See“ in Troisdorf zu gestalten und den Bürgern zur Verfügung zu stellen.
Ein solches Badegewässer erhöht nicht nur die Lebensqualität am Wohnort, sondern bietet auch die bedarfsgerechte Möglichkeit einer sinnvollen Freizeitgestaltung ohne Abhängigkeit von Eintrittsgeldern und Öffnungszeiten.
Darüber hinaus kann so das seit Jahrzehnten genutzte Naherholungsgebiet mit Rundweg erhalten werden. Mit der derzeitigen Planung einer völlig überdimensionierten Wasserrskianlage wird die Nutzung des Rather Sees zu Zwecken der allgemeinen Naherholung unmöglich gemacht.
Neben diesen sozialen Aspekten, stehen die aktuellen Planungen auch mit Naturschutzaspekten nicht in Einklang. Insbesondere die großen Kolonien von ansässigen Wasservögeln wie Kanadagänse und Stockenten, würden durch den Bau einer Wasserskianlage in der geplanten Dimension und den anvisierten 5000 Besuchern pro Tag zu Spitzenzeiten vertrieben.
Als Beispiel für ein gelungenes und bürgerfreundliches Vorgehen mit einer potentiellen Naherholungs- und Badefläche soll der Rotter See bei Troisdorf dienen (www.troisdorf.de/web/de/freizeit_kultur/Natur/gewaesser/rotter_see.htm), welcher von der Gemeinde Troisdorf dem ehemaligen Auskiesungsunternehmen abgekauft wurde, um ihn seinen Bürgern kostenfrei zur Verfügung zu stellen
Bisherige Gegenargumente am Rather See, wie jenes, dass man unbeaufsichtigtes Baden aus Haftungsgründen nicht zulassen könne, wird am Rotter See ganz pragmatisch durch Hinweisschilder gelöst, die “Baden auf eigene Gefahr!” ausweisen. Einzig die Abfahrt von noch aufzustellenden Müllbehältern am Rundweg müsste in die Planungen mit einbezogen werden.
Weiterhin wäre es möglich, dass ein Angelverein der Hegepflicht des Sees nachkommen kann, da für Gewässer ab 0,5ha Fläche laut Fischereigesetz (gemäß §3 LFG) die Hegepflicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Rather See (auch bekannt als “Neubrücker Baggerloch”) hat eine weit darüber hinausgehende Wasseroberfläche von 33ha. Einem Angelverein könnte dann, wie in der Vergangenheit, auch die Ordnungspflicht übertragen werden. Durch einen Miet- bzw Pachtvertrag der Stadt Köln mit einen Angelverein könnten zudem Einnahmen erzielt werden, die z.B. die Kosten für Müllabfuhr durch die AWB gegenrechnen könnten. Auch Tauchsportler aus Köln hätten - wie am Rotter See - die Möglichkeit ihrem Sport nachkommen zu können.
Zusätzlich werden von der IG ratherseefrei Gruppen-Aufräumaktionen organisiert, welche durch freiwillige Helfer unterstützt werden und ebenfalls zur Sauberkeit am See beitragen.
Am 14. Februar tagt der Rat zum Beschluss des Baubauungsplan Bebauungsplan der Wasserskianlage, daher wollen wir die bis zum 11. Februar gesammelten Unterschriften bei unserer Oberbürgermeisterin der Stadt einreichen.
Bitte unterstützt uns beim Unterschriften sammeln, wenn ihr etwas weiter runter scrollt,
seht ihr ein PDF zum downloaden mit dem ihr handschriftliche Unterschriften sammeln könnt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 35 (25 in Köln)