05.05.2017, 14:09
Der Ordensburg - Gilde e.V. hat mich gebeten folgende Presseerklärung an Ihre Leser weiter zu leiten:
"Der Verkauf der Ordensburg war auch ein „Verkauf“ der Ordensburg - Gilde
Nach der Überreichung der Thüringer Kulturnadel als Ehrenamtsauszeichnung für unseren 2. Vorsitzenden Herrn Thomas Waschke am 25.10.2016 und in Vorbereitung der an-stehen¬den Entscheidung zum Verkauf der Ordensburg Liebstedt hat die Ordensburg Gilde mit Schreiben vom 03.11.2016 die Staatssekretärin für Kultur und Europa der Thü-ringer Landesregierung, Dr. Babette Winter, zu einem Besuch zum Kennen lernen der Ordensburg Liebstedt eingeladen. Hierauf wurde erst nach der Entscheidung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 02.12.2016, die Ordensburg an eine Ordensburg Liebstedt GmbH & Co. KG in Gründung für 160.000,00 € zu verkaufen, mit Schreiben vom 14.12.216 geantwortet. Es wurde von der Staatssekretärin behauptet, die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG), der formalen Eigentümerin, diese hätte in der Zeit von 2002 bis 2010 88.000,00 € Investitionen in der Ordensburg durchge-führt. Der Verein habe dagegen Nebenkosten nur anteilig gezahlt. Deswegen habe die LEG diese offenen Forderungen mit der Verwaltervergütung verrechnet. Damit sei die LEG ihren Verpflichtungen als Eigentümerin gerecht geworden und dem Verein entgegen gekommen.
Der Verein fragt sich, wohin sind diese Investitionen geflossen und wer hat sie erhalten. Die Burg Liebstedt und auch der der Verein jedenfalls nicht. Dass der Verein die Nebenkosten nur anteilig gezahlt hätte, entspricht auch nicht der Wahrheit.
Der Verein bat daher in seinem Antwortschreiben vom 21.12.2016 um Richtigstellung.
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Auch der Ministerpräsident Ramelow hatte am 5. Dezember 2016 gegenüber MDR Thüringen (Matthias Thüsing) mitgeteilt, : "Seit 2006 hatte der Verein Zeit, Geld etwa über Crowdfunding aufzutreiben, eine Stiftung zu gründen und ein nachhaltiges Konzept auszuarbeiten". Keinen Schritt vorwärts sei der Verein gekommen. Mittlerweile habe der Steuerzahler die Unterhaltungskosten auf der Burg aufgebracht. Irgendwann müsse einmal Schluss sein. Es ist die neue Linie der Staatskanzlei: Ungenutzte Schlösser sollen nun endlich privaten Interessenten, Unternehmen oder auch freien Trägern der Wohlfahrtspflege angeboten werden."
Eine Antwort seitens der Staatssekretärin erfolgte nicht.
Die Sache sollte dem Landesrechnungshof zur Überprüfung übergeben werde - aber vielleicht gehört die LEG nicht in dessen Zuständigkeit? Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtages, an den die Protestpetition gegen den Verkauf der Ordensburg mit 1115 Unterschriften aus dem Freistaat, Deutschland und dem Ausland ging, hält sich für unzuständig, weil "eine "Überprüfung" der Entscheidungen anderer Fachausschüsse durch den Petitionsausschuss nicht möglich ist. Im konkreten Fall hat die politische Willensbildung bereits im Haushalts- und Finanzausschuss stattgefunden, was zur mehrheitlichen Zustimmung des Verkaufs geführt hat."
Der Verein hat gegenüber der LEG Forderungen an vereinbarter Verwaltervergütung (monatlich 500 €) über 37.500 € und 5.109,74 € Verzugszinsen, die dem Verein seit 2011 fehlten und Schadenersatzforderungen für wertsteigernde Verwendungen von 41.100 €, zusammen 83.709,74 €. Die die LEG abgelehnt hat an den Verein zu erstatten.