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Gesundheit

Pro Rettung Hochgebirgsklinik Davos und Einhaltung § 19 Sozialgesetzbuch IX

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
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  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

01.12.2013, 12:41

Die Hochgebirgsklinik Davos wird nicht geschlossen! Kinder, Jugendliche, Erwachsene mit Allergien, Erkrankungen der Atemwege, Lunge, Mukoviszidose, Haut werden hier auf hohem Niveau behandelt. Es bestehen Verträge mit allen deutschen Kostenträgern.

Deutsche Kostenträger sind u.a. die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzlichen und privaten Krankenkassen für Patienten in allen Bundesländern. In der Hochgebirgsklinik ist neben der stationären Rehabilitation auch eine stationäre Krankenhausbehandlung im Sinne einer Akutbehandlung möglich.

Zur Krankenhausbehandlung werden Sie von Ihrem Arzt genau, wie in ein deutsches Krankenhaus mit einem „rosa farbenem“ Einweisungsschein eingewiesen. Bei "Krankenhaus" muss „Hochgebirgsklinik Davos“ eingetragen werden. Zusätzlich sollte ein ausführlicher Befundbericht mit einer Begründung vom Arzt hinzugefügt werden.
Den Einweisungsschein und ärztlichen Befundbericht reichen Sie als Patient bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse muss die Behandlung vorab genehmigen. Erst dann erhalten Sie von der Hochgebirgsklinik Davos einen Aufnahmetermin. Sollten Sie nach 14 Tagen von Ihrer Krankenkasse keine Antwort erhalten, setzen Sie sich unbedingt zeitnah mit Ihrem Arzt in Verbindung, denn Sie sind während des Einweisungsverfahrens als Krankenhauspatient arbeitsunfähig geschrieben.

Die Kommunikation mit den Kostenträgern sollte IMMER schriftlich erfolgen.
Denn: Gegen telefonische Informationen kann man keinen gesetzlich wirksamen Widerspruch einlegen.

Immer wieder werden durch deutsche Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) Anträge der Rehabilitation oder für eine Akutbehandlung abgelehnt. Eine der häufigen Begründungen durch die Sachbearbeiter ist: "Das ist eine Privatklinik in der Schweiz". „Das dürfen wir nicht genehmigen.“ DIESE AUSSAGEN SIND FALSCH!!!

Die Hochgebirgsklinik Davos wird von der „Stiftung Hochgebirgsklinik Davos“ geführt. Der Großteil der hier behandelten Patienten kommt bisher aus Deutschland. Da die Hochgebirgsklinik Davos mit allen deutschen Kostenträgern (Rentenversicherung, Krankenkassen) unterhält, ist sie bei der Beantragung wie eine deutsche Klinik zu behandeln.

Insbesondere für Patienten mit ABPA (Allergisch-Broncho-Pulmonaler-Aspergillose), multiplen Allergien, Hausstaubmilbenallergie, Exogen allergischer Alveolitis auf Schimmelpilze gibt es in Deutschland keine geeignete Alternative einer komplexen Behandlungsmöglichkeit.

Im Akuterkrankungsfall können in der Hochgebirgsklinik Davos nach entsprechender klinischer Besserung und Stabilisierung optimal und zeitnah rehabilitative Maßnahmen, wie gezieltes körperliches Training in den Behandlungsplan integriert werden. Auch diesbezüglich punktet die Hochgebirgsklinik Davos vor anderen Kliniken, die eine solche Infrastruktur in der Regel nicht vorhalten. Das heißt, man wird so schneller wieder richtig fit.

Sollten sich bei der Beantragung einer Behandlung in der Hochgebirgsklinik Davos durch Ihren Kostenträger Probleme ergeben, scheuen Sie sich nicht, sich direkt vorab mit der Klinik in Verbindung zu setzen und sich schriftlich entsprechende Informationen für Ihren Kostenträger geben zu lassen. Die Mitarbeiter der Klinik unterstützen Sie diesbezüglich erfahrungsgemäß sehr gern und kompetent.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.hochgebirgsklinik.ch/

Liebe Unterzeichner, liebe Freunde. Sehr gern habe ich Ihre Fragen beantwortet.

Mit herzlichen Grüßen
Carmen Röder
Halle/Saale (Deutschland)


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