11.09.2012, 16:11
Rechtschreibfehler
Neuer Petitionstext: Integration von Migranten in die deutsche Gesellschaft ist ein wichtiger Brückenpfleiler für unser Wirtschafts- und Sozialsystem. Mit der Einführung der Integrationskurse im Jahr 2005 (660 bzw. 960 Stunden Deutsch) wird vielen Migranten das Erlernen der deutschen Sprache auf kostenlosem Weg ermöglicht. Da die Integrationskurse staatlich geförderte Kurse sind, welche in Kooperation mit dem BAMF und der Agentur für Arbeit gehen, ist es für die Teilnehmer sehr wichtig, das Ziel (B1-Prüfung DTZ) zu erreichen. Das Ergebnis ist sowohl für die berufliche Integration, als auch für die Einbürgerung entscheidend. Die Bindung an die Lehrkraft erfolgt nicht nur durch die Sprachvermittlung, sondern auch durch: die Beurteilung der Zwischentests (nach jeweils 200 UE), das Führen von Anwesenheitslisten (Kontrolle der Listen erfolgt vom BAMF und der ARGE), methodisch-didaktische Vorgaben u.v.m. Die Lehrkraft muss außerdem über eine Lizenz verfügen (sprich Studienabschluss und BAMF-Zulassung), um in diesen Kursen unterrichten zu dürfen.
Wer und Was sind die Lehrkräfte????
Die Lehrkräfte, die Basis der Integration und Ausführer des Staatsauftrages sind, Staatsauftrages, sind gut-ausgebildete Akademiker mit einem Universitätsabschluss und einer Lizenz des Bundesamtes.
Was ist das Problem?
Die Lehrkräfte sind freiberufliche Lehrer!!! D.h. keine soziale Absicherung - Sozialabgaben Kranken- und Rentenversicherung müssen alleine getragen werden - kein Anrecht auf Kranken- , Urlaubs- und Arbeitslosengeld (I). Bei 20 Unterrichtsstunden/Woche (ohne Vor- und Nachbereitung) leben am Existensminimum. Existenzminimum. Man ist der Willkür der Auftraggeber (Bildungsträger) ausgesetzt, die mit Dumpingpreisen, Dumpingpreisen ihre unternehmerischen Interessen auf Kosten der Lehrkräfte, des Staates und der Integration durchsetzen wollen und sich noch mit fremden Federn vor dem Bundesinnenministerium schmücken. Neue Begründung: In einer öffentlichen Einrichtung haben unternehmerische Ideen nichts zu suchen!!!!
Man kann nicht mit einem Kollegen in Konkurrenz treten und gleichzeitig einen Staatsauftrag erfüllen. Honorare werden nicht nach Leistung (wie in der freien Wirtschaft) bezahlt, sondern über städtische Honorarverordnungen. Moralisch und ethisch ist es eine Zumutung mit dem Kollegen in eine menschliche Rivalität zu treten. Am Beispiel der VHS Leipzig ist dem Dozenten - laut Honorarvertrag Artikel 1 Absatz 4 untersagt für sich und Dritte Werbung in jeglicher Art zu machen. Es ist nicht nachvollziehbar, wie man als „Selbständiger“ konkurrenzfähig sein soll, wenn man nicht für seine Person und Arbeit werben kann. Mitarbeiter beschäftigt man nicht, eigene Geschäftsräume hat man nicht, Werbung darf man nicht machen, Kunden darf man nicht akquirieren. Die Bildungsträger wie die VHS bekommen ihre Vorgaben vom BAMF und der ARGE und übertragen die staatlichen Aufgaben an den freiberuflichen Dozenten.
Dozenten mit einem staatlichen Lehrauftrag sind keine Selbstständigen, sondern Angestellte des Staates und müssen einen Arbeitsvertrag bekommen.
Ich bitte alle, diese Ungerechtigkeit im augeklärten aufgeklärten Deutschland zu erkennen und über bestehende Gesetze objektiv zu reflektieren, diskutieren und revidieren. Pluralistische Ignoranz ist das schlimmste, Schlimmste, was einem demokratischen Staat passieren kann. Vielen Dank!!!