12.10.2018, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
09.02.2012, 01:22
Rechtschreibfehler
Neue Begründung: Wir fordern mit dieser Petition:
1) Erhalt des studentischen Wohnraums auf dem Campus
Zu einer attraktiven, studentenfreundlichen Universität, die einen Bildungsauftrag besitzt, gehört es dazu dazu, den Studierenden eine Wohnmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Ziel hat sich die Universität im Rahmen des Universitätsentwicklungsplan 2011-2013 (vgl. S. 19) bekannt. Da die der Universität in den kommenden Jahren ein weiterer Zuwachs an Studierenden bevorsteht, wird sich die Wohnsituation auch weiter verschärfen. www.saarbruecker-zeitung.de/hochschule/saar-uni/hochschulpolitik/art305368,3908944#.Ty7LyMg-pw4.
Zudem wird im Saarland bereits jetzt im bundesweiten Vergleich deutlich weniger studentischer Wohnraum in Form von Wohnheimen angeboten. Während im Bundesdurschnitt Bundesdurchschnitt 12% der Studierenden einen Platz in einem Wohnheim haben, sind es im Saarland nur 8%. Durch den dauerhaften Wegfall des Wohnheims D würde dieser Anteil nur noch 6% und damit die Hälfte des Bundesdurchschnitts betragen. Stattdessen sollten sowohl Studentenwerk, Universität und Landesregierung darauf hinarbeiten, dass mindestens soviel Wohnraum wie bisher auf (auf dem Campus Campus) erhalten bleibt.
2) Erhalt der Internationalität im Wohnheim
Die Universität des Saarlandes ist eine Universität mit einem sehr hohen Anteil an international internationalen Studierenden und wirbt aktiv auch international um diese. Aufgrund dieser Tatsache ist die Universität in der Pflicht auch für diese Studierenden Wohnraum anzubieten. Ausländische Studierende benötigen günstigen, möblierten Wohnraum, für den sie bereits vorab einen Mietvertrag abschließen können. Gerade bei ausländischen Studierenden wird das Wohnheim D bevorzugt, da aufgrund der vielen Gemeinschaftsräume ein schneller Kontakt zu anderen Studierenden leicht möglich ist.
3) Erhalt von preisgünstigem Wohnraum
Das Wohnheim D in seiner jetzigen Form stellt die günstigste, direkt verfügbare Wohnform innerhalb von Saarbrücken dar. Sowohl das Studentenwerk als soziale Einrichtung als auch die Universität müssen sicherstellen, dass dies auch weiterhin gewährleistet bleibt. Viele Studierende sind auf günstigen Wohnraum angewiesen. Hohe Mietkosten sollten nicht der Grund sein, dass Studierende sich keinen Wohnraum am Studienort leisten können und deswegen auf ein Studium verzichten zu müssen.
4) Erhalt des bestehenden Wohnkonzept Wohnkonzepts
Insbesondere das Wohnheim D lebt von seinem Sozialleben. Die Zimmer sind zwar klein, aber die Anzahl an Gemeinschaftsräumen ist groß. Bis zu der Schließung aus Brandschutzgründen verfügte das Wohnheim neben den Gemeinschaftsküchen über eine Heimbar, die für ein Heimfrühstück und Spieleabende sowie Parties genutzt wurde, über verschiedene Sporträume Sport- sowie Kinoräume. Aufgrund des Wohnkonzeptes, dass viele Studierende auf einem Flur wohnen und der Gemeinschaftsräume, ist das Wohnheim ein Vorreiter in Sachen Integration von internationalen Studierenden. Gerade deshalb müsste man ein solches Konzept fördern, da das Thema Integration wichtig für die Universität des Saarlandes sein sollte.
5) Behebung aller Mängel baulicher und brandschutztechnischer Art
Neben den bisher aufgezeigten Brandschutzmängel, Brandschutzmängeln, die jetzt zur Schließung des Wohnheims führen, gibt es erhebliche Mängel in der baulichen Substanz. Es existieren ein regelmäßiges Schimmelauftreten in den Zimmern, einfach verglaste Fenster, häufig auftretende Rohrbrüche, fehlende Wärmedämmung, veraltete Elektrik und unzeitgemäße Sanitäranlagen. Zudem kommt es bei starkem Regen zu Wassereintritt in den Decken des Zwischenbaus und in den Kellern. Die aktuellen Nebenkosten, die auch aus den baulichen Mängeln resultieren, übersteigen die Kaltmiete um mehr als das Doppelte. Diese Mängel müssen umgehend in Angriff genommen werden, eine reine Brandschutzabsicherung reicht nicht, um das Wohnheim langfristig zu erhalten.
Sowohl das Studentenwerk, die Universität als auch die Landesregierung sind in der Pflicht, die bestehenden Missstände im Wohnheim D zu beheben und den Wohnraum mindestens in der bestehenden Form zu erhalten.