05.10.2015, 11:24
Da noch nicht genau feststeht, welche gesetzliche Regelung in Kraft treten wird und wie die Praxis der Strafverfolgung aussehen wird, wurde eine etwas zurückhaltendere Formulierung gewählt.
Neu:
Die geplante Kriminalisierung könnte sich auch als Kommunikationsverbot auswirken. Sogar Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz könnten aufgrund deutsch-schweizerischer Rechtshilfeabkommen in ihrer Arbeit für deutsche Staatsbürger behindert werden.
Alt:
Die geplante Kriminalisierung wird sich auch als Kommunikationsverbot auswirken. Sogar Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz werden aufgrund deutsch-schweizerischer Rechtshilfeabkommen keine telefonischen Beratungen für Anrufer aus Deutschland leisten dürfen.
Neuer Petitionstext: Entgegen weit verbreiteter Meinung ist die Sterbehilfe in Deutschland derzeit genauso erlaubt wie in der Schweiz. In Form der Beihilfe zur Selbsttötung darf in Deutschland Sterbehilfe geleistet werden.