Personensuchmaschinen – Handlungsspielraum einschränken

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

144 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

144 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

01.04.2013, 15:02

Fremde Inhalte in die eigene Seite einzubinden, ist verboten und wurde auch von mehren Gerichten in Urteilen bestätigt.
Dies verstößt gegen das Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.
Allerdings gibt es auch Gerichtsurteile, die für Suchmaschinen sprechen, wobei "vergessen" wurde, das Thema Hotlinks und Robots deutlich einzubinden.
So viele unterschiedlichen Urteile. Hallo Regierung, ein eindeutiges Gesetz ist zwingend nötig!!!


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern