14.05.2016, 04:23
Pet 1-18-06-211-021881
Personenstandswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe wird die Einführung des rein informativen Familienstatus „liiert“
begehrt.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass auf vielen
amtlichen Formularen nach dem Familienstand gefragt werde. Die vorgegebenen
Antwortmöglichkeiten umfassten in der Regel „ledig“ und „verheiratet", meist auch
„geschieden“ und „verwitwet“, manchmal sogar „wiederverheiratet nach Scheidung“
o. Ä., sowie seit einigen Jahren analoge Optionen für eingetragene
Lebenspartnerschaften. Als nie verheiratet gewesenes Paar ohne Trauschein müsse
„ledig“ ausgewählt werden. Zur modernen Datenerhebung gehöre jedoch, dass
Fragebögen nicht primär auf das zugrundeliegende technisch-rechtliche
Datenmodell, sondern auf das „mentale Modell der Befragten“ ausgerichtet sein
müssten. Menschen, die nach den bisher verwandten Kategorien etwa „ledig“
angeben müssten, könnten dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie nicht allein,
sondern in einer Beziehung leben.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 38 Mitzeichnungen und 35 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Petition den Zweck der formularmäßigen
Abfrage des Familienstands in Behördenformularen verkennt. Zweck dieser Abfrage
ist die Sachverhaltsermittlung im Hinblick auf rechtsrelevante Tatsachen. Dass und
wie Menschen außerhalb einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenleben, ist
nur in besonderen, etwa sozialrechtlichen Zusammenhängen relevant und wird dann
auch in geeigneter Weise ermittelt.
Der Ausschuss hebt hervor, dass es hingegen nicht Sinn und Zweck solcher
formularmäßigen Abfragen ist, dem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, einen nicht
rechtsrelevanten Beziehungsstatus kundzutun.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf
zu erkennen und die mit der Petition erhobene Forderung nach Einführung eines rein
informativen Familienstands „liiert“ nicht zu unterstützen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.
Begründung (pdf)