16.10.2016, 02:01
Wir haben auf mehreren Wegen versucht, die Landesregierung zu beinflussen.
Herausgekommen ist ein Teilerfolg.
Bauanträge, die bis zum 30.04.2017 genehmigungsreif sind, dürfen noch nach altem Recht genehmigt werden.
Allerdings wirkt sich der Beschluss des Ministerrates vom 27.09.2016 auf im Verfahren befindliche Flächennutzungspläne sofort aus.
Flächennutzungspläne, die zu diesem Datum noch nicht rechtskräftig waren, müssen die beschlossenen Kriterien sofort umsetzen.
Das wirkt sich dann doch wieder auf viele Bauanträge aus, die noch auf die Rechtskraft des Flächennutzungsplanes warten.
Dazu wurden Landesweit viele Millionen in Gutachten investiert - im Vertrauen auf die bisher gültigen Regeln. Und mit einem Federstrich soll alles umsonst sein.
Sprechen Sie die Politiker an, was sie sich dabei gedacht haben!