Energie

Offshore-Windenergie: Gegen die Leistungsobergrenze

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsauschuss Deutscher Bundestag
39 Unterstützende 38 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

39 Unterstützende 38 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

09.09.2019, 21:26

Die "Welt" hat in einem kritischen Artikel zur Windenergie vom 8. August den Begriff "Geisterstrom" geprägt, der von anderen übernommen wurde, z. B.: www.agrarheute.com/energie/32-milliarden-kilowattstunden-geisterstrom-windkraft-556598 Der letzte Artikel enthält einige Analogien für die Menge der durch Abriegelung verloren gegangenen Energie.

Auch "agrarheute" empfiehlt PowerToGas als Ausweg - wer will schon sein E-Auto nur bei kräftigem Wind laden?


03.09.2019, 12:58

Laut dem Handelsblatt vom 18.07.2019 www.handelsblatt.com/technik/forschung-innovation/zukunftstechnologie-wasserstoff-soll-in-deutschland-im-industriellen-massstab-erprobt-werden/24675222.html?ticket=ST-15607408-GTP6Un5gbml12q2Zbifb-ap1 ist grüner Wasserstoff bisher nicht wirtschaftlich. - Bei diesem Statement werden die verfügbaren 6230 GWh aus dem Abregeln von Windparks nicht mal erwähnt ...


30.08.2019, 21:12

Rechenfehler korrigiert.


Neue Begründung: **Aktueller Anlass: Energate meldet, dass bereits im 1. Quartal 2019 ein neuer Rekordwert von Entschädigungsansprüchen entstanden ist: ~ 650 517 Millionen Euro!**
**Vorteil 1: Durch die Deckelung der Entschädigung kann die bisher verordnete Deckelung der installierten Leistung - d. h. die bis 2020 in der Nordsee festgelegte Leistungsobergrenze von 7700MW - entfallen.**
**Vorteil 2: Infolge der Deckelung der Entschädigungzahlung wächst der Anreiz, sofort in Wasserstoff-Elektrolyse-Anlagen großer Leistung zu investieren.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 22 (22 in Deutschland)


30.08.2019, 21:11

Zahlenkorrektur: Unter dem Link: www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2019/Quartalsbericht_Q1_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=3 , Seite 4, Stichwort "Ausfallarbeit" findet sich die Zahl 3230 GWh für den Energieträger Wind. Mit dieser Zahl und der aktuellen Vergütung von 0,16€/kWh errechnet sich der Entschädigungsanspruch für Offshore-Windkraftanlagen für Q1/2019 zu "nur" 516,8 Millionen Euro! - Sorry für den Rechenfehler!


30.08.2019, 10:04

Energate begründet die Notwendigkeit des Abregelns wie viele Andere mit "fehlenden Stromleitungen".Dies ist in dieser vereinfachten Darstellung FALSCH! - Richtig ist, dass bei Windturbinen aufgrund ihrer Aerodynamik eine Verdoppelung der Windstärke - ähnlich wie beim Luftwiderstand von Autos - zur Ver-8-fachung der abgegebenen Leistung führt. Dies meistens nur für wenige Stunden. Leitungen für diese Dynamik zu bauen ist nicht wirtschaftlich.
=> TO DO: Neben dem Bau von Stromleitungen MÜSSEN DIE SCHWANKUNGEN DES WINDSTROMS mittels Zuschaltung von küstennahen H2-Elektrolyseanlagen als variable Stromverbraucher ABGEFANGEN WERDEN.


25.08.2019, 00:08

In ihrer vorletzten Ausgabe 07/2019 berichtet die Zeitschrift Focus im Artikel "Die Wahrheit über die Energiewende", (S. 44 - 54) über die Erneuerbaren Energien, insbesondere die Windenergie. Wie bei Capital zeigt der Autor in anerkennenswerter Weise alle Probleme auf, erwähnt jedoch im Gegensatz zu Capital als mögliche Lösungsweg "PowerToGas" aus überschüssiger Windenergie. - Zum Artikel bleibt bleibt lediglich zu ergänzen, dass es neben vielen zu Forschungszwecken betriebenen auch die von Audi finanzierte "E-Gas"-Anlage bei Werlte gibt, die bereits seit 2017 im industrielllen Maßstab produziert. (bis 6MW elektrisch) => www.ndr.de/info/programm/E-Gas-eine-echte-Alternative,powertogas108.html



23.08.2019, 08:16

In ihrer aktuellen Ausgabe 08/2019 berichtet die Zeitschrift Capital im Artikel "Hart am Wind", (S. 26 - 35) kritisch über die Windenergie. In anerkennenswerter Weise zeigt der Autor alle Probleme auf, lässt jedoch mögliche Lösungswege aus. Wasserstoff-Elektrolyse-Anlagen werden nicht einmal erwähnt => schlecht recherchiert!


21.08.2019, 00:38

Dokument anzeigen

Wasserstoff-Elektrolyse-Anlagen sind schnell einstellbare Stromverbraucher mit hoher Leistung. Sie können daher vorteilhaft von den Netzbetreibern für das Einspeisemanagement eingesetzt werden. Dadurch wird es möglich, die Menge des für Verbraucher verfügbaren Ökostroms feinstufiger und schneller zu regeln. Mit aus diesem Grund haben bereits 2 Netzbetreiber in Kooperation mit Gastransport-Unternehmen den Bau von Wasserstoff-Elektrolyse-Anlagen angekündigt.


19.08.2019, 15:37

Textteil "- Deren Stromverbrauch muss im Gegenzug..." aus der Begründung in den Petitionstext verlegt.


Neuer Petitionstext: Jahr für Jahr gehen in Deutschland große Mengen an Ökostrom durch wetterbedingtes Abregeln von Windrädern verloren. Die Kosten für diese „Noteingriffe“ tragen die Verbraucher. **– Für 2019 sind von der Bundesnetzagentur 144 Millionen Euro veranschlagt!**
**Um das Abregeln bei Offshore-Windenergieanlagen zu verringern, wurde für die Summe der installierten Leistung bis 2020 gesetzlich eine Obergrenze festgelegt.**
Die Unterzeichner beantragen, das EEG dahingehend zu ergänzen, dass **die Entschädigungszahlungen an die Anlagenbetreiber** für das Jahr 2019 und die folgenden Jahre z. B. auf die von der Bundesnetzagentur vorhergesagte Summe von 144 Millionen Euro begrenzt, das heisst **windunabhängig „gedeckelt“** werden.
werden. **- "Im Gegenzug ist der Stromverbrauch von Wasserstoff-Elektrolyse-Anlagen per Umlage zu bezahlen!**
Quellen: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/stromnetz-unter-druck-tennet-meldet-rekordkosten-fuer-noteingriffe-15368759.html
und: www.augsburger-allgemeine.de/politik/Verbraucher-zahlen-fuer-Strom-den-es-gar-nicht-gibt-id52908916.html
sowie: www.energate-messenger.de/news/193566/netzbetreiber-mussten-deutlich-mehr-windraeder-abregeln


Neue Begründung: **Aktueller Anlass: Energate meldet, dass bereits im 1. Quartal 2019 ein neuer Rekordwert von Entschädigungsansprüchen entstanden ist: ~ 650 Millionen Euro!**
**Vorteil 1: Durch die Deckelung der Entschädigung kann die bisher verordnete Deckelung der installierten Leistung - d. h. die bis 2020 in der Nordsee festgelegte Leistungsobergrenze von 7700MW - entfallen.**
**Vorteil 2: Infolge der Deckelung der Entschädigungzahlung wächst der Anreiz, sofort in Wasserstoff-Elektrolyse-Anlagen großer Leistung zu investieren. - Deren Stromverbrauch muss im Gegenzug per Umlage bezahlt werden.**
investieren.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14 (14 in Deutschland)


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