Energie

Offshore-Windenergie: Gegen die Leistungsobergrenze

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsauschuss Deutscher Bundestag
39 Unterstützende 38 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

39 Unterstützende 38 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

19.08.2019, 15:37

Textteil "- Deren Stromverbrauch muss im Gegenzug..." aus der Begründung in den Petitionstext verlegt.


Neuer Petitionstext: Jahr für Jahr gehen in Deutschland große Mengen an Ökostrom durch wetterbedingtes Abregeln von Windrädern verloren. Die Kosten für diese „Noteingriffe“ tragen die Verbraucher. **– Für 2019 sind von der Bundesnetzagentur 144 Millionen Euro veranschlagt!**
**Um das Abregeln bei Offshore-Windenergieanlagen zu verringern, wurde für die Summe der installierten Leistung bis 2020 gesetzlich eine Obergrenze festgelegt.**
Die Unterzeichner beantragen, das EEG dahingehend zu ergänzen, dass **die Entschädigungszahlungen an die Anlagenbetreiber** für das Jahr 2019 und die folgenden Jahre z. B. auf die von der Bundesnetzagentur vorhergesagte Summe von 144 Millionen Euro begrenzt, das heisst **windunabhängig „gedeckelt“** werden.
werden. **- "Im Gegenzug ist der Stromverbrauch von Wasserstoff-Elektrolyse-Anlagen per Umlage zu bezahlen!**
Quellen: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/stromnetz-unter-druck-tennet-meldet-rekordkosten-fuer-noteingriffe-15368759.html
und: www.augsburger-allgemeine.de/politik/Verbraucher-zahlen-fuer-Strom-den-es-gar-nicht-gibt-id52908916.html
sowie: www.energate-messenger.de/news/193566/netzbetreiber-mussten-deutlich-mehr-windraeder-abregeln


Neue Begründung: **Aktueller Anlass: Energate meldet, dass bereits im 1. Quartal 2019 ein neuer Rekordwert von Entschädigungsansprüchen entstanden ist: ~ 650 Millionen Euro!**
**Vorteil 1: Durch die Deckelung der Entschädigung kann die bisher verordnete Deckelung der installierten Leistung - d. h. die bis 2020 in der Nordsee festgelegte Leistungsobergrenze von 7700MW - entfallen.**
**Vorteil 2: Infolge der Deckelung der Entschädigungzahlung wächst der Anreiz, sofort in Wasserstoff-Elektrolyse-Anlagen großer Leistung zu investieren. - Deren Stromverbrauch muss im Gegenzug per Umlage bezahlt werden.**
investieren.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14 (14 in Deutschland)


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