14.02.2022, 12:29
Ich habe den beanstandeten Teil rausgenommen, damit die Petition nicht gesperrt wird. Die 35% Quote der Ungeimpften habe ich aus einem Zeitungsartikel im Januar 2021 genommen.
Neue Begründung:
Die ab Mitte März 2022 geltende Impfpflicht im Gesundheitsweisen und der Pflege wird zu einem massiven Personalmangel in diesen Berufsgruppen führen. Damit ist ab Mitte März mit einer massiven Unterversorgung in der stationären und ambulanten Pflege im Landkreis Zwickau sowie dem Freistaat Sachsen zu rechnen, was auch die aktuell steigende Zahl an Arbeitssuchend-Meldungen von Pflegekräften und Krankenschwestern verdeutlicht. (www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/impfpflicht-bringt-sachsens-pflege-in-gefahr-immer-mehr-fachkraefte-melden-sich-arbeitsuchend-2280414)
Auch in anderen sächsischen Landkreisen schlagen Ärzte und Therapeuten Alarm, da sie aufgrund der drohenden Impfpflicht und der bestehenden Impfquote unter den Mitarbeitern die eigenen Praxen ab Mitte März 2022 nicht mehr weiterbetreiben und damit schließen werden. (www.freiepresse.de/mittelsachsen/freiberg/impfpflicht-aerzte-in-mittelsachsen-befuerchten-kuendigungswelle-artikel11928767)
Der drohende Kollaps im Gesundheitswesen und der Pflege wird damit unweigerlich kommen und zu einer Unterversorgung von Patienten bzw. Pflegebedürftigen im Landkreis Zwickau führen. Auch wenn die Sicherstellung der Grundversorgung oberste Priorität hat und ein Versorgungsauftrag über der Impfpflicht, laut Aussage des Gesundheitsministeriums in Dresden, steht, so ist mit der aktuellen Gesetzeslage kaum vorstellbar, dass dies im Landkreis Zwickau ab Mitte März vom dafür verantwortlichen Landratsamt gewährleistet werden kann. (edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8758&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined)
Bisher sind zudem keine Notfallpläne für den Landkreis Zwickau bekannt bzw. ist bei einer Ungeimpften-Quote von ca. 35% unter den Beschäftigten in den Pflegeheimen des Landkreises nicht damit zu rechnen, dass dieser Personalausfall auf irgendeine Weise adäquat kompensiert werden kann. Daher muss die Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – sofort abgeschafft werden. Die politisch Verantwortlichen im Landratsamt, im Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung sowie im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung müssen sich schnellstmöglich für die Aufhebung von § 20a IfSG einsetzen sowie eine Ausweitung der Impfpflicht verhindern.
Die Petition richtet sich an:
Sächsischer Landtag
Petitionsausschuss
Postfach 11 01 33
01330 Dresden
Sächsische Staatskanzlei
Ministerpräsident Kretschmer
Archivstraße 1
01097 Dresden
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundeskanzleramt
Bundeskanzler Scholz
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Vielen Dank für Eure Unterstützung,
Jonas Dünzel
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 280 (78 in Landkreis Zwickau)