Nein zur bürgerfeindlichen Standortfestlegung der Vermessungs- u. Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Innenminister Herr Roger Lewentz
291 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

291 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

30.10.2011, 01:49

Die Änderung betrifft die geplante Volksinitiative nach Artikel 108a der Landesverfassung und die dafür notwendige Voraussetzung, dass die Unterschriften im Original vorliegen müssen und alle Einträge geprüft werden!
Neuer Petitionstext: Nein Wichtig: Wer uns hier unterstützen möchte - auch im Hinblick auf eine Volksinitiative nach Art 108a LV - bitte den auf dieser Seite im unteren Teil zu findenden Unterschriften-Vordruck runterladen, unterschreiben, wenns geht alle weiteren 9 Zeilen leserlich von Fam. und Freunden füllen lassen und entweder hochladen oder mir zusenden. Wir brauchen Original-Unterschriften. Meine Adresse bekommt Ihr nach Mail an mich (siehe unten). Danke für Eure Unterstützung ! ! !


Nein zur Standortbestimmung – ja zur Reform: Der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz hat in einem Beschluss am 13. September 2011 die Standorte für die Vermessungs- und Katasterverwaltung festgelegt.

Hiernach sind künftig in sechs Bezirken je ein Standort und ein „weiterer“ Standort vorgesehen. Im Bezirk Westeifel-Mosel zum Beispiel bleibt Bernkastel-Kues Standort und "weiterer" Standort Daun, die Dienststellen in Wittlich, Trier und Prüm werden aufgelöst. Die Umstellung auf die neue Struktur soll im Sommer 2012 erfolgen, dann werden diese drei Ämter zu temporären Dienstorten, die laut Plänen der Landesregierung bis spätestens zum Jahr 2015 aufgelöst werden.

Auch in anderen Bezirken entstehen nach der strukturellen Umstellung eher bürgerferne Konstrukte.

Ein Grund für die Reform ist eine geplante jährliche Kostenersparnis von mehreren Millionen Euro. Die Umsetzung erfolgt allerdings auf Kosten einiger weniger Bürgerinnen und Bürger und Bediensteten, die bis zu 100 Kilometer zur nächsten Dienststelle zurückzulegen haben. Die Mehrkosten werden nicht gerecht auf alle Betroffenen verteilt.

Und das bei folgenden unter anderen von der Landesregierung aufgestellten Grundsätzen für die Reform:

- Regionalität und Präsenz in der Fläche

- Stärkung des ländlichen Raumes

- Erreichbarkeit des Standortes im Vermessungs- und Katasteramtsbezirk für Bürgerinnen und Bürger und Beschäftigte


Dass eine grundsätzliche Reform notwendig ist, so wie vom Landesrechnungshof vorgeschlagen, dagegen kann nichts gesagt werden. Aber wie viel spart man durch die oben genannte Standortverteilung wirklich? Neue Begründung: Die Art und Weise der Entscheidungsfindung ist indiskutabel, es gab keine Beteiligung der Personalvertretungen und / oder der Dienststellenleitungen!


Die Festlegung der Standorte stellt für viele Bürgerinnen und Bürger und für Beschäftigte unzumutbare Härten dar, ist in der Kürze der Zeit nicht zu realisieren und beachtet die selbstgesetzten Grundsätze in keinster Weise.

Aufgefangen werden sollen die Bedürfnisse der Bevölkerung z. B. durch die Internetverfügbarkeit - diese ist hier in absolut DSL-losen Gebieten nicht gegeben.


Eine Standortkarte kann per Mail gerne beim Unterzeichner als pdf angefordert werden.
werden, ist auch auf meiner Seite in wkw zu sehen.


Danke für Ihre Unterschrift!


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