Naturschutz und Ökologie - Irrweg "Biosprit"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

2.473 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.473 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:01

Ulrike Buergel-Goodwin

Naturschutz und Ökologie

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.02.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, auf Biokraftstoffe zu verzichten und dafür
Bestrebungen
zu
fördern,
die
auf
einen Fahrzeugantrieb
ohne
jegliche
Verbrennungsvorgänge abzielen.

Zur Begründung des Anliegens wird ausgeführt, dass die Gewinnung und
Herstellung biologischer Kraftstoffe ökologisch nicht vertretbar sei. Es sei
rückschrittlich zu glauben, Kraftfahrzeuge könnten sich nur mithilfe von
Verbrennungsvorgängen fortbewegen.

Zu den weiteren Einzelheiten des Anliegens wird auf die mit der Petition
eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Petition wurde als öffentliche Petition zugelassen. Durch ihren Eintrag in die
Mitzeichnungsliste haben sich insgesamt 2.473 Personen bis zum Abschlusstermin
für eine Unterstützung des Anliegens ausgesprochen. Über das Für und W ider des
Anliegens wurde in 89 Forenbeiträgen diskutiert.

Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) kommt der Petitionsausschuss in seiner
parlamentarischen Prüfung zu folgendem Ergebnis:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Klimaschutz und die Erschließung bzw.
Nutzung von umweltschonenden Energiequellen sowohl auf nationaler wie auch auf
supranationaler Ebene als prioritär gesehen wird. Oberstes Ziel dabei
ist es, alle
Möglichkeiten auszuschöpfen, die schädliche Umwelteinwirkungen vermeiden
helfen. Dabei stehen Energieeinsparungen, Effizienzsteigerungen und der Einsatz
umweltschonender Rohstoffe und Technologien besonders im Mittelpunkt. So soll
zum Beispiel der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor in allen EU-
Mitgliedstaaten auf zehn Prozent im Jahr 2020 gesteigert werden.

Dabei stellt die Förderung von Biokraftstoffen einen essenziellen Eckpfeiler des
Klima-
der
dar. Aufgrund
der Bundesregierung
und Energieprogramms
schwindenden Vorräte fossiler Brennstoffe spielen die Biokraftstoffe eine
entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Versorgungssicherheit der
Verbraucher. Darüber
der
der Reduzierung
bei
sie
helfen
hinaus
Treibhausgasemissionen, vor allem im Verkehrssektor. Neben den Biokraftstoffen
werden jedoch auch andere neue Technologien, wie die Elektromobilität, aus
erneuerbaren Energien erforscht und nutzbar gemacht.

Die Anlage von Monokulturen für Nutzpflanzen zur Energiegewinnung und die dafür
erforderliche landwirtschaftliche Nutzfläche führt unweigerlich zu einer Verknappung
der Anbaufläche für Nahrungsmittel und somit zu steigenden Nahrungsmittelpreisen.
Daher werden Biokraftstoffe insbesondere bezüglich ihrer Auswirkungen auf die
biologische Vielfalt und die Nahrungsmittelpreise von einigen Seiten sehr kritisch
betrachtet. Die Bundesregierung hat diese Bedenken von Anfang an sehr ernst
genommen und bereits im Jahr 2007 der Europäischen Kommission einen Entwurf
einer Nachhaltigkeitsverordnung vorgelegt. Dieser wurde jedoch durch die
Kommission wegen Arbeiten an einer einheitlichen europäischen Regelung zunächst
zurückgestellt.

Im Juni 2009 sind die europäischen Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der EU-
Kraftstoffrichtlinie und der EU-Richtlinie zur Förderung von erneuerbaren Energien in
Kraft getreten. Diese Nachhaltigkeitskriterien sollen sicherstellen, dass Biokraftstoffe
über eine gute Treibhausgasbilanz verfügen und negative Auswirkungen auf die
biologische Vielfalt sowie Verdrängungseffekte vermieden werden. Die Kriterien der

EU-Richtlinien wurden mit der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraftstoff-
NachV) in nationales Recht umgesetzt. Mit der Nachhaltigkeitsverordnung wird
sichergestellt, dass nicht nachhaltig hergestellte Biokraftstoffe ab Januar 2011 nicht
mehr nach § 50 Energiesteuergesetz von der Energiesteuer entlastet oder auf die
Biokraftstoffquote angerechnet werden können.

Kernpunkte der Verordnung sind unter anderem die Festlegung einer Mindest-
Treibhausgas-Minderung für Biokraftstoffe, der Ausschluss von Gebieten mit
besonderer biologischer Vielfalt oder besonders hohen Kohlestoffspeichern (z. B.
Regenwälder oder Feuchtgebiete), die Festlegung von Umweltkriterien für die
Kultivierung und den Anbau der Nutzpflanzen und die Beobachtung der
Auswirkungen der Biokraftstoffnutzung durch die EU-Kommission.

Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es leider noch nicht möglich, den
gesamten Energiebedarf mithilfe alternativer Energiequellen abzudecken. Deshalb
spielt das bewährte und ausgereifte Prinzip des Verbrennungsmotors gegenwärtig
noch eine zentrale Rolle bei der Befriedigung des wachsenden Energiebedarfs der
Bevölkerung. Ein Verzicht auf die Energie aus fossilen Brennstoffen würde zu
Versorgungslücken führen, die momentan anderweitig nicht geschlossen werden
könnten. Jedoch sind sowohl der Gesetzgeber als auch die Bundesregierung
bemüht, Rahmenbedingungen
neuer,
um die Erschließung
schaffen,
zu
umweltschonender Technologien und Energiequellen zu fördern und die Nutzung
bestehender Möglichkeiten auszubauen.

Vor diesem Hintergrund ist es dem Petitionsausschuss nicht möglich, ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden in Aussicht zu stellen, da dem
Anliegen nicht entsprochen werden kann. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.

Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung dem BMU als Material zu überweisen, den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die Förderung alternativer
Antriebsmodelle
im Übrigen
das Petitionsverfahren
und
gefordert wird
abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.


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