27.02.2020, 14:14
Liebe Gegner der Flutlichtanlage auf dem Gelände des Golfplatzes in Burgwalden,
ich bedanke mich im Namen der Bürger von Burgwalden und der Dorgemeinschaft Burgwalden e.V. herzlich für die sensationelle Unterstützung!
Nach einem Gespräch mit dem Vorstand des Golfclubs haben wir uns dazu entschieden, die Petition an den Bayerischen Landtag zu schicken. Wir halten euch auf dem Laufenden!
Viele herzliche Grüße aus Burgwalden,
Nina Rebele im Namen der Bürger und der Dorfgemeinschaft
21.02.2020, 12:42
Liebe Unterstützer,
Es waren ein paar aufregende Stunden heute morgen in unserem sonst so ruhigen Dorf. Das Landratsamt hat einen sofortigen Baustopp verhängt mit der Begründung, dass der Verfahrensprozess noch nicht abgeschlossen ist. Der Leiter des Bauamtes wird am Runden Tisch am Mittwoch auch dabei sein.
Ich halte Sie auf dem Laufenden.
Viele Grüße aus Burgwalden,
Nina Rebele
21.02.2020, 10:22
Liebe Gegner der Flutlichtanlage in Burgwalden,
soeben erreichte mich die Information, dass der Golfclub mit dem Bau der Anlage begonnen hat. Ein Gespräch mit dem Club war für nächsten Mittwoch angesetzt. Die Bürger wurden wieder einmal übergangen.
Es wurde gestern ein Antrag mit sehr strengen Auflagen von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt. Wir prüfen die Auflagen.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung,
Nina Rebele
18.02.2020, 09:32
Wir suchen das Gespräch mit dem Golfplatz und sind an einer freundlichen Lösung interessiert.
Neuer Petitionstext: Im Naturpark Westliche Wälder bei Augsburg wird aktuell auf dem Gelände des Golfclub Augsburg in dem kleinen Dorf Burgwalden eine Flutlichtanlage errichtet. Burgwalden befindet sich mitten in einem Landschaftsschutzgebiet. Der direkt angrenzende Wald sowie die Wiesen und Sümpfe in unmittelbarer Nähe des Golfclubs beheimaten seltene und geschützte Tierarten, die durch den Betrieb der Flutlichtanlage gestört werden. Zudem bedeutet der Bau einen massiven Eingriff in den Charakter des geschützten Gebietes. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz §26 ist dies nicht zulässig. Ebenso besagt das Bayerische Naturschutzgesetz im §11a, dass Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich zu vermeiden sind. Neben der Lichtimmission wird auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sowie die Störung der Nachtruhe für Mensch und Tier erwartet.
Der Golfclub Augsburg war auch nach Gesprächen Wir suchen weiterhin das Gespräch mit Anwohnern nicht bereit, sein umstrittenes Vorhaben zu ändern. dem Golfclub. Der Bau schreitet voran.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 221 (28 in Augsburg)