05.10.2016, 22:11
Liebe Freunde,
nachdem sich das Planungsreferat der LHSt München weigert, die zwischenzeitlich entwickelte Alternativplanung auch nur in die Prüfung einzubeziehen und die Stadtgestaltungskommission diese hervorragende Alternative gezielt ignoriert hat, müssen wir jetzt eine weitere Petition auf den Weg bringen, mit dem Ziel, die Stadt hierzu zu verpflichten.
Das gesetzliche Gebot der Abwägungspflicht gilt unumschränkt während des gesamten Plaungsverfahrens!!!
Wir halten Sie auf dem Laufenden...
Mit freundlichen Grüßen
Die Initiatoren