Datenschutz

Mit DSGVO-Erleichterungen nur Leistbares fordern & Sanktions-/Strafverzicht #kmuaufschrei

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss cc Kanzleramtschef Braun sowie an die BFDI (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)

5.099 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

5.099 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

26.04.2018, 13:03

Auf Vorschlag einer Steuerberaterin habe ich den ersten Absatz korrigiert in:

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU sieht vor, dass jede juristische Person (von der UG bis zum großen Unternehmen sowie Vereine), jeder Gewerbetreibender und jeder Selbständige (Freelancer, Medienvertreter, etc), ....

der in automatisierter Weise Personendaten verarbeitet (dazu zählen auch Fotos), aufwändige Datenschutzmaßnahmen durchführt und Verarbeitungsverzeichnisse erstellt.


Neuer Petitionstext: **Die Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU sieht vor, dass jede juristische Person (vom Freelancer (von der UG bis zum großen Unternehmen sowie Vereine, Vereine), jeder Gewerbetreibender und jeder Selbständige (Freelancer, Medienvertreter, etc), die der in irgendeiner automatisierter Weise Personendaten verarbeiten verarbeitet (dazu zählen auch Fotos), aufwändige Datenschutzmaßnahmen durchführen durchführt und Verarbeitungsverzeichnisse erstellen.
erstellt.
Hiermit fordern wir, dass mindestens für Klein- & Mittelständler (KMU) ERLEICHTERUNGEN nach Erwägungsgrund 13 und 98 der DSGVO durch Verbände und Vereinigungen schnellstens erarbeitet werden. Bis Fertigstellung soll auf Sanktionen / Strafverfolgung verzichtet werden, damit es bei kleinsten Fehlern keine teuren Abmahnungen gibt.
Erleichterungen für KMU könnten z.B. sein, dass sie
• auch vom Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses befreit sind, wenn sie REGELMÄSSIG Daten verarbeiten (sofern Datenhaltung und -nutzung NICHT der eigentliche Geschäftsinhalt ist).
• und nur solche Datenschutz-Maßnahmen vornehmen müssen, die REALISTISCH leistbar sind (z.B. Installation von Anti-Viren-Software, um Datendiebstahl vorzubeugen).



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