26.04.2018, 12:26
kleine Textänderung im Header:
**Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU sieht vor, dass jede juristische Person (vom Freelancer bis zum großen Unternehmen sowie Vereine, Medienvertreter, etc), die in irgendeiner Weise Personendaten verarbeiten (dazu zählen auch Fotos), aufwändige Datenschutzmaßnahmen durchführen und Verarbeitungsverzeichnisse erstellen.
Hiermit fordern wir, dass mindestens für Klein- & Mittelständler (KMU) ERLEICHTERUNGEN nach Erwägungsgrund 13 und 98 der DSGVO durch Verbände und Vereinigungen schnellstens erarbeitet werden. Bis Fertigstellung soll auf Sanktionen / Strafverfolgung verzichtet werden, damit es bei kleinsten Fehlern keine teuren Abmahnungen gibt.
Erleichterungen für KMU könnten z.B. sein, dass sie
• auch vom Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses befreit sind, wenn sie REGELMÄSSIG Daten verarbeiten (sofern Datenhaltung und -nutzung NICHT der eigentliche Geschäftsinhalt ist).
• und nur solche Datenschutz-Maßnahmen vornehmen müs
Neuer Petitionstext: **Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU sieht vor, dass Selbstständige, jede juristische Person (vom Freelancer bis zum großen Unternehmen sowie Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, Vereine, Medienvertreter, etc), die in irgendeiner Weise persönliche Daten verarbeitet, Personendaten verarbeiten (dazu zählen auch Fotos), aufwändige Verfahren zum vermeintlichen Datenschutz betreibt.** Datenschutzmaßnahmen durchführen und Verarbeitungsverzeichnisse erstellen.
Hiermit fordern wir, dass mindestens für Kleinstunternehmen sowie Klein- & Mittelständler (KMU) ERLEICHTERUNGEN nach Erwägungsgrund 13 und 98 der DSGVO durch Verbände und Vereinigungen schnellstens erarbeitet werden. Bis Fertigstellung soll auf Sanktionen / Strafverfolgung verzichtet werden. werden, damit es bei kleinsten Fehlern keine teuren Abmahnungen gibt.
Erleichterungen für Kleinstunternehmen & KMU sind z.B., könnten z.B. sein, dass sie
• auch vom Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses befreit sind, wenn sie REGELMÄSSIG Daten verarbeiten (sofern Datenhaltung und -nutzung NICHT der eigentliche Geschäftsinhalt ist).
• und nur solche Datenschutz-Maßnahmen vornehmen müssen, die REALISTISCH leistbar sind (z.B. Installation von Anti-Viren-Software, um Datendiebstahl vorzubeugen).
Mit Sanktionsverzicht / keine Strafen ist gemeint, dass es Strafen nur für Wiederholungstäter geben soll und Abmahnvereine keine Schadensersatzansprüche stellen dürfen, um ihnen die Basis für Abmahnungen mit System zu nehmen. Siehe am Beispiel von Österreich (Stand: 24.4.18)