22.01.2015, 23:20
Sehr geehrte Frau Frerichs,
vielen Dank für Ihre Nachricht und den darin enthaltenen Hinweis auf die Petition, sie ist im Landtagsbüro von Christian Meyer eingegangen.
Zu der (Wieder-)Vernässung von landwirtschaftlichen Flächen durch das LROP möchte ich folgendes erläutern: Veränderungen des Wasserstandes bedürfen der Zustimmung des Eigentümers der Fläche, ohne den Willen des Eigentümers kann und wird es keine (Wieder-)Vernässung landwirtschaftlicher Flächen durch das LROP geben. Raumordnungspläne wie das LROP richten sich an öffentlichen Stellen, nicht an den einzelnen Landwirt, sie können und sollen die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung nicht steuern. Vielmehr handelt es sich um eine Freihalteplanung gegenüber Vorhaben und Maßnahmen, die einer Wiedervernässung dauerhaft entgegenstehen würden. Die bisherige landwirtschaftliche Nutzung steht dem jedoch nicht entgegen.
Eine Wiedervernässung im Sinne des Klimaschutzes kann nur durch die Teilnahme an freiwilligen Förderprogrammen bewirkt werden. Das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) erarbeitet derzeit ein Programm „Niedersächsische Moorlandschaften“, das die Wiedervernässung von Moorstandorten - auch finanziell - fördern soll. Dieser Prozess soll kooperativ und mit intensiver Einbindung landwirtschaftlicher Organisationen durchgeführt werden. Auf Grundlage dieses Programms wird es auf einigen wenigen geeigneten Standorten auch im Rahmen der Kulisse des Landes-Raumordnungsprogramms zu einer Wiedervernässung auf freiwilliger Basis kommen. Bei der Auswahl der entsprechenden Standorte wird die Landesregierung die berechtigten Interessen der Landwirte selbstverständlich berücksichtigen. Gerade die Förderung und Unterstützung der Milchviehhalter und der Grünlandbetriebe ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Dafür sollen Landwirte als Partner gewonnen werden.
Ich kann Ihre Sorge im Hinblick auf die Berichterstattung zum LROP in der Presse verstehen, ich versichere Ihnen aber, dass es keine Vernässung von landwirtschaftlichen Flächen ohne Einverständnis des Eigentümers durch das LROP geben wird, es ist schlichtweg nicht gesetzlich mit einem Landesraumordnungsprogramm möglich!
Mit bestem Gruß
Kristina Wilken
Persönliche Mitarbeiterin von
Christian Meyer, MdL
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Nds. Landtag
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