Region: Alle Bundesländer Deutschlands und deren Kreise, Städte und Gemeinden
Umwelt

Mehr Artenvielfalt im öffentlichen Grün!

Petition richtet sich an
Petitionsreferate der Landtage aller Bundesländer, alle Kreis-, Städte- und Gemeinderäte
5.904 Unterstützende

Sammlung beendet

5.904 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

22.02.2021, 14:18

Einige Links wurden hinzugefügt und unter Punkt 4 der Petition wurde die Beschreibung der Maßnahmen klarer formuliert.

Wichtiger Hinweis: Wir werden das Unterschriftenziel beständig weiter nach oben setzen, da auf OpenPetition kein dynamisches Unterschriftenziel möglich ist.
Bitte teilen Sie unsere Petition weiter - wir wollen bundesweit so viele Unterschriften sammeln, wie möglich!
Wir wollen, dass es wieder mehr summt, brummt, hüpft, flattert, zwitschert, krabbelt und blüht - Sie auch?
Danke für Ihre Unterstützung und herzliche Grüße,
Claudia Blauert vom Orga-Team


Neuer Petitionstext:

Zur angeschlossenen Webseite der Petition, mit vielen Links und Informationen

Die Unterzeichnenden fordern die gezielte und effektive Förderung der Artenvielfalt auf allen öffentlichen Flächen in Deutschland durch ein geeignetes, konsequent ökologisch ausgerichtetes Grünflächenmanagement und eine Pflege, welche dieses Ziel sicherstellt. Die heute übliche Pflegepraxis schädigt häufig die Biodiversität im öffentlichen Grün und bedeutet für viele Arten Tod und Verlust von Lebensraum und Nahrung.

Bestehende Gesetze, Programme, Initiativen u.a. verfehlen bislang ihre Wirkung in der Breite, Artenschwund und Insektensterben verschlimmern sich zusehends. Die Situation ist dramatisch.

Wir möchten erreichen, dass öffentliche Flächen ökologisch sinnvoll angelegt und gepflegt werden, damit sie dazu beitragen können, das Insekten- und Artensterben in unseren Lebensräumen aufzuhalten.

Wir wenden uns an die jeweiligen Petitionsreferate der deutschen Landtage, Kreise, Städte und Kommunen sowie an alle zuständigen Behörden und Verbände.

Wir wollen gemeinsam mit engagierten BürgerInnen möglichst viel gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Thema lenken. Über Updates teilen wir Texte und Inhalte zu den Kernthemen (bitte Email Kontakt zulassen).

Die Akteure wie Grünflächenämter, Straßenbehörden, Betriebshöfe, Gewässerverbände u.a., sind aufgerufen, ihre Pflegemaßnahmen anzupassen und sie zu extensivieren im Sinne eines ökologisch sinnvollen Grünflächenmanagements, welches nachhaltig auf Verbesserung und Zuwachs von Artenvielfalt, Biotopen und Biotopverbünden ausgerichtet ist.

Die Forderungen:

  1. Der Schutz, die Förderung und Entwicklung der Artenvielfalt insbesondere durch Biotopverbundlinien wie Hecken, Säume und Raine an Wegen, Straßen, Wasserläufen, Gräben, Feld- und Waldrändern sind als zentrales Ziel des Landes, der Kreise und der Kommunen mit Priorität umzusetzen. Die Artenvielfalt öffentlicher, kommunaler Grünflächen und -anlagen muss geschützt und gefördert werden, damit sie wieder zu echten Lebensräumen werden.
  2. Auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene müssen die notwendigen personellen und finanziellen Kapazitäten eingeräumt und alle Anstrengungen verstärkt werden. Diese sollen verpflichtend ein konsequent ökologisches Grünflächenmanagement ermöglichen. Lenkungsmöglichkeiten über Förderprogramme etc. sind zu ergreifen bzw. zu effektivieren.
  3. Schädigende Einträge wie Überdüngung und Pestizidverwehungen müssen effektiv reduziert werden. Dies ist zu erreichen durch die konsequente Anwendung bestehender Gesetze und Regelungen. Die Ökologisierung der Landwirtschaft durch gezieltere Unterstützung und Förderung kleinerer Betriebe und der Leistungen für den Schutz von Artenvielfalt und Natur ist dabei ein wichtiger Faktor.
  4. Der Einsatz von Pestiziden jeglicher Art auf öffentlichen Flächen ist zu verbieten, ebenso das flächenhafte Ausbringen von Insektiziden (z.B. auch BT- haltige aus der Luft!), da nachweislich massiv Nichtzielorganismen geschädigt werden. Es sind ausschließlich biotechnischenützlingschonende, mechanische und biologische Maßnahmen zuzulassen.zuzulassen (z.B. Pheromonfallen).
  5. Verbindliche gesetzliche Grundlagen, Verordnungen und Programme müssen unverzüglich eine effektive Förderung der Artenvielfalt gewährleisten! Sie sollen naturschutzfachlich überprüfte Vorgabe für alle Landschafts-, Flächennutzungs- und Bauleitplanung, Flurbereinigungsverfahren und Ausgleichsmaßnahmen sein.
  6. Natura-2000 und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sind EU-Recht und dienen als Instrument zur Biotopvernetzung, daher sind die Schutz- und Entwicklungsziele von Biotopverbünden als Bestandteil der jeweiligen Landes- und Regionalpläne umgehend und verbindlich umzusetzen!
  7. Wälder in Staats- und Landesbesitz sind als Teile unserer Ökosysteme und Biotopverbünde ökologisch zu bewirtschaften!
  8. Umsetzung und Erfolgskontrollen aller Gesetze, Programme und Maßnahmen müssen unabhängig und mit Priorität erfolgen, Gutachten sind zu erstellen. Hier liegen die größten Defizite! Die Kooperation mit den anerkannten Naturschutzverbänden soll Teil der Maßnahmen sein.
  9. Grünschnitt von Gewässerrändern und Wegrainen an landwirtschaftlichen Wegen soll wieder als Landschaftspflegematerial und somit als unbedenklich eingestuft werden. Es müssen weiter Kriterien definiert werden, welche die wirtschaftliche Entsorgung des Mahdgut anderer Straßen ermöglichen.

Wir laden Kirchengemeinden, Stiftungen und alle Landbesitzende ein, sich diesen Zielen ebenfalls anzuschließen.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Die Ziele zum Biotopverbund stehen seit 2002 im Bundesnaturschutzgesetz
  • Nationale Strategie zur biologischen Viel­falt von 2007
  • Aktionsprogramm In­sektenschutz BMU
  • Europäische Wasserrahmenrichtlinie
  • Natura-2000 und FFH-Richtlinie
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Landesgesetze
  • BGB
  • Baumschutzsatzung

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.592


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