Gesundheit

Legale Freitodhilfe: Kein neuer Verbotsparagraf 217 StGB! #Sterbehilfe

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

16.498 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

16.498 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

25.08.2022, 17:23

Neustrukturierung für bessere Verständlichkeit des Textes.


Neuer Petitionstext:

Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am Lebensende

Deshalb: JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.

Viele Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt mit der Hilfe eines Dritten beenden wollen, stoßen bei der Suche nach freitodbegleitenden Ärzten auf Skepsis und Unwissenheit. Oftmals wird von einem juristischen Graubereich gesprochen. Dies ist falsch! Der vorhandene Rechtsrahmen reicht völlig aus, um Suizidhilfe (#Sterbehilfe) im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2020) sicherzustellen.Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher – bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter – vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.

Wie das Bundesverfassungsgericht bekräftigte, hat Jeder das Recht auf Beendigung seines Lebens mit freiwilliger Hilfe eines Dritten. Voraussetzung dafür: Die Freiverantwortlichkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches. Auch die Tatherrschaft liegt ausschließlich beim Sterbewilligen.

Ziel muss es sein, harte Suizide zu verhindern und wohlerwogene Freitode zu ermöglichen. Daher lehnen wir jede Form der Einengung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils ab und appellieren an die Politik, diesem im Rahmen einer möglichen Gesetzgebung vollauf gerecht zu werden.Deshalb: JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.

Neue Begründung:

Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher – bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter – vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.

Ziel muss es sein, harte Suizide zu verhindern und wohlerwogene Freitode zu ermöglichen. Daher lehnen wir jede Form der Einengung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils ab und appellieren an die Politik, diesem im Rahmen einer möglichen Gesetzgebung vollauf gerecht zu werden.

DGHS hat Forderungen für humane Suizidhilfe vorgestellt im Berliner Appell: www.dghs.de/fileadmin/content/07_presse/01_Presseerklaerungen/pdf/Berliner_Appell.pdf


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 407


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern