Erfolg

Landesverband Lippe erhalten-Flächentausch verhindern

Petition richtet sich an
Verbandsvorsteherin Anke Peithmann

2.555 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

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  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

25.08.2012, 14:37

Berichtigung
Neue Begründung: Am 5. November 1948 beschloss der Landtag in Düsseldorf das Gesetz über die Vereinigung des Landes Lippe mit dem Land Nordrhein Westfalen und gleichzeitig auch das Gesetz über die Errichtung des Landesverbandes Lippe.

Der Landesverband Lippe steht also in der Kontinuität einer 800 Jahre alten Geschichte Lippes. Nur dieser historischen Entwicklung verdankt er seine Entstehung und Aufgabenstellung
Die Eingliederung des Landes Lippe in das Land Nordrhein-Westfalen wurde auf Basis der Lippischen Punktationen, die zwischen den Landesregierungen von Lippe und Nordrhein-Westfalen verhandelt worden waren, vollzogen. Hierbei entstand 1948 u. a. auch die ungewöhnliche Körperschaft des Landesverbandes Lippe als Rechtsnachfolger für das ehemalige lippische Landesvermögen. Lippe blieb somit im Besitz seiner Staats- und Heilbäder, Staatsfluren und -forsten sowie sonstiger Kulturstätten wie beispielsweise des Landestheaters Detmold und des Hermannsdenkmals.

In Nummer 8 der Lippischen Punktationen wird vereinbart, dass das lippische Landesverbögen in Lippe verbleibt.

"8. Das Landesvermögen (einschließlich das der Stiftungen) verbleibt dem lippischen Gebiet, soweit nicht in Einzelheiten auf Grund gleichartiger geschichtlicher Vorgänge und in Rücksicht auf die allgemeine Übernahme der Landeshoheit besondere Vereinbarungen sachlich geboten sind. "

Wie neue Gutachten belegen, darf ein Flächentausch nur mit Änderung des Gesetzes erfolgen. Dieses bedeutet dann aber, daß der Lippische Landesverband in seiner jetzigen Form als Rechtsnachfolger des Landes Lippe aufhört zu existieren.

Der lippische Landesverband verwaltet Wald, der dem lippischen Bürger gehörte und da der LVL Rechtsnachfolger des Landes Lippe ist, auch immer noch gehört. Daher kann und darf nur der lippische Bürger darüber entscheiden, was mit diesem Wald passiert.

Daneben kostet dem Nordrhein Westfälischen Steuerzahler dieser Flächentausch weit über 100 Millionen Euro, da das Land NRW die gesamte Fläche aus der forstwirtschaftlichen Nutzung nehmen möchte. Das Land NRW müßte muß für die ca. 4000 ha ca. mindestens 5000 ha Staatswald als Wertausgleich zur Verügung Verfügung stellen.

Obwohl forstwirtschaftlich genutzt, sind die Wälder des lippischen Landesverbandes aus naturschutzfachlicher Sicht in einem hervorragenden Zustand.


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