L 19/200: Bürgerwettbewerb zur Kostenoptimierung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

1 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

1 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Neuigkeiten

16.05.2019, 04:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 37 vom 26. April 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 19/200

Gegenstand:
Bürgerwettbewerb zur Kostenoptimierung

Begründung:
Der Petent regt an, Bürgerinnen und Bürger durch einen Wettbewerb zu animieren,
Einsparvorschläge an die Verwaltung zu richten. Für erfolgreiche Vorschläge sollten
Urkunden ausgegeben werden. Die Hälfte der tatsächlichen Einsparungen sollte in eine
Stiftung des Landes überführt werden, die ausschließlich Projekte für Kindertagesstätten
fördert. Die Petition wird von einer Mitzeichnerin unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der
Senatorin für Finanzen eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, im Rahmen
der öffentlichen Beratung seiner Petition das Anliegen mündlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammengefasst wie folgt dar:
Grundsätzlich steht der Petitionsausschuss der Idee, Bürgerinnen und Bürger zu animieren,
Einsparvorschläge für öffentliche Haushalte zu unterbreiten, positiv gegenüber. Allerdings
erscheint ihm die vom Petenten vorgeschlagene Ausgestaltung nicht realisierbar.
Der Vorschlag berücksichtigt die nach dem Haushaltsrecht bestehende Trennung der
Haushalte und der Aufgaben des Landes Bremen und der Stadtgemeinden Bremen und
Bremerhaven nicht ausreichend. Jede der drei Körperschaften stellt ihren eigenen
Haushaltsplan auf und bestimmt eigenständig, welche Mittel zu welchem Zweck eingesetzt
werden. Eine Umwidmung eingesparter Mittel kann aufgrund des Budgetrechts des
Haushaltsgesetzgebers nur nach einem entsprechenden Beschluss der Bürgerschaft
(Landtag) für Mittel des Landes sowie der Stadtbürgerschaft beziehungsweise der
Stadtverordnetenversammlung für Mittel der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven
erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kinderbetreuung originäre Aufgabe der
jeweiligen Kommune ist.
Eine Umwidmung veranschlagter Mittel wäre nur im Haushaltsvollzug umsetzbar, da erst
dann die Höhe der Einsparungen hinreichend bestimmt werden kann. Hier könnte es
allerdings schwierig sein, die Höhe der Einsparungen, die auf einzelne Vorschläge
zurückgehen, tatsächlich zu ermitteln.

Begründung (PDF)


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